Interhome sichert Kundengelder freiwillig ab

Seit 1. September 2018 gilt dies auch für den Quellmarkt Schweiz.
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Bis anhin waren Ferienwohnungsvermittler in Deutschland, Holland und Polen gesetzlich verpflichtet, Kundengelder abzusichern. Durch die neuen EU-Pauschalreise-Richtlinien entfällt diese Pflicht seit Sommer 2018 in Deutschland. Dennoch wird Interhome die Kundengeldabsicherung weiterführen, wie das Unternehmen heute mitteilt.

Seit 1. September 2018 wird Interhome nebst Deutschland auch in der Schweiz und weltweit allen Quellmärkten die Kundengelder im Falle einer Insolvenz des Unternehmens freiwillig absichern. Interhome hat sich aus Kulanz zu diesem Schritt entschieden. «Unsere Gäste sollen Ferienwohnungen bei uns sorglos buchen können. Gleichzeitig können uns auch die Eigenheimbesitzer ihre Ferienwohnung mit gutem Gewissen anvertrauen», erklärt Jörg Herrmann, COO Interhome.

Interhome bietet als Ferienwohnungsvermittler nur Einzelleistungen an und ist deswegen nicht verpflichtet, die Kundengelder abzusichern. Die weltweite, freiwillige Insolvenzabsicherung hat Interhome mit der AXA Versicherungen AG abgeschlossen.