Auch nachträglich Geld zurück dank neuem Airhelp-Tool

Reisende können prüfen, ob sie rückwirkend Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund von Flugproblemen haben.
Airhelp wertet die Suchanfragen nach 'Fluggastrechte' und 'Entschädigung' aus. ©Airhelp

Das Fluggastrechte-Unternehmen Airhelp lanciert eine neues Tool, mit dem Reisende prüfen können, ob sie rückwirkend Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung aufgrund von Flugproblemen haben. Dafür müssen sie lediglich ihr E-Mail-Konto mit der Anwendung verbinden. Anschliessend wird ihr Postfach automatisch nach Flügen durchsucht, die zu einer Entschädigungszahlung berechtigen.

Das neue Tool können Fluggäste ab sofort über Airhelps Website oder über die Bordkarten-Scanner-Funktion der Airhelp-App nutzen. Für verspätete und ausgefallene Flüge haben Reisende unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen von bis zu EUR 600 pro Person. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Startflughafen innerhalb der EU (bzw. der Schweiz) liegt oder die durchführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU (oder der Schweiz) hat. Das Recht auf finanzielle Entschädigungen kann innerhalb von drei Jahren ab dem verspäteten Flugtermin eingefordert werden. Ansonsten verjährt dieser Anspruch. Sobald der betroffene Fluggast eine Entschädigung geltend machen möchte, kann er Airhelp direkt mit der Durchsetzung seiner Entschädigungsforderung beauftragen. Zusätzlich prüft das neue Tool auch zukünftige Flüge und informiert gegebenenfalls über entstandene Ansprüche.

Datenschutz wird eingehalten
Darüber hinaus erstellt das Tool den Nutzern eine individuelle Karte mit allen besuchten Reiseorten, die auf Facebook und Twitter geteilt werden kann. Dafür werden sowohl vergangene als auch neu gebuchte Flüge analysiert. In der Karte werden Reisestatistiken wie die Anzahl absolvierter Flüge, die beliebteste Fluggesellschaft, die in der Sicherheitskontrolle verbrachte Zeit und Weiteres visuell hervorgehoben.

Das neue Tool ist mit Gmail, Hotmail sowie Microsoft Outlook-Servern kompatibel und wurde auf Basis der EU-Datenschutzrichtlinien entwickelt. Personenbezogene Daten, die mit Airhelp geteilt werden, dienen ausschliesslich der Überprüfung von Entschädigungsansprüchen und der aktiven Durchsetzung eines Anspruchs, versichert das Unternehmen. (TI)