BAZL genehmigt günstigere Gebühren am Flughafen Zürich

Die einzelnen Ansätze werden Anfang Juni durch den Flughafen veröffentlicht.
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© Flughafen Zürich AG

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat gestern die von der Flughafen Zürich AG im September 2015 beantragten Gebühren genehmigt. Mit dem neuen Gebührenkatalog sollen die Nutzer des Flughafens jährlich mit rund CHF 40 Mio. entlastet werden. Passagiere und Fluggesellschaften profitieren also von tieferen Kosten.

Während 30 Tagen könnte die Verfügung noch vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Da sich der Flughafen und die Airlines vor der Eingabe an das BAZL auf das neue Modell geeinigt haben, geht niemand davon aus, dass jetzt noch jemand den Rechtsweg beschreiten wird.

Sobald die Verfügung rechtskräftig wird, wird der Flughafen Zürich die Details zur neuen Gebührenverordnung veröffentlichen. Diese könnte dann per 1. September 2016 eingeführt werden. Die Lande- und Flugzeugabstellgebühren werden gemäss Antrag vom September 2015 ebenfalls angepasst. Diese Anpassungen beinhalten insbesondere Vereinfachungen in der Bemessung der Gebühren, welche neu über Gewichtsklassen erfolgt.