Finanzhilfen für Regionalflughäfen werden neu verteilt

Wer wie viel bekommt, ist noch offen.
Flughafen Bern
Un accès rapide et des formalités réglées en quelques minutes à Berne. © Flughafen Bern-Belp.

Die Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD) wird angepasst. Die vom Bundesrat genehmigten Neuerungen, die voraussichtlich auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten, sehen vor, dass die Finanzhilfen für den Flugsicherungsdienst der Regionalflughäfen direkt diesen und nicht wie bisher der Skyguide zufliessen. Zukünftig wird das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) innerhalb eines Mehrjahresprogramms den Mindestumfang der An- und Abflugsicherungsdienste festlegen. jedem Flugplatz steht es dann frei, darüber hinausgehende Dienste zu erbringen oder zu beziehen, sofern deren Finanzierung gesichert ist. Die Finanzierungsverantwortung liegt neu also bei den Regionalflughäfen. Wie viel Subventionen die einzelnen Flughäfen erhalten werden, ist derzeit noch offen.

Die An- und Abflugsicherungsdienste auf den Flugplätzen der Kategorie II, das sind Bern-Belp, Buochs, Grenchen-Solothurn, La Chaux-de-Fonds-Les Eplatures, Lugano-Agno, Samedan, Sitten und St. Gallen-Altenrhein, verursachen jährliche Kosten von rund CHF 35 Mio. CHF 5 Mio. davon werden gegenwärtig von den Pilotinnen und Piloten sowie den Flugzeugbetreibern getragen. Der Rest (ca. CHF 30 Mio.) wird von der Skyguide im Rahmen der Spezialfinanzierung Luftverkehr gedeckt, deren Mittel aus dem Mineralölsteuerertrag stammen.