Gericht klärt Flugpassagier-Ansprüche bei Verspätung oder Annullierung

Entschädigung gibts nur, wenn keine aussergewöhnliche Umstände vorliegen, sagt der Europäische Gerichtshof.

Nach EU-Recht haben Flugpassagiere Anrecht auf Entschädigung bei Flugausfällen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden. Dies gilt jedoch nicht bei «aussergewöhnlichen Umständen», bei denen die betroffene Airline nachweisen muss, dass diese auch «mit allen zumutbaren Massnahmen» nicht zu verhindern gewesen wären und sie alles unternahm, um die Annullierung oder eine grosse Verspätung des Flugs zu vermeiden. Diesen Entscheid fällte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg im Fall der Klage eines Passagiers gegen die deutsche Fluggesellschaft Germanwings. Ein Flug hatte sich stark verspätet, weil wegen einer Schraube auf dem Rollfeld ein Reifen platzte. Dies, so das Gericht zu Gunsten von Germanwings, seien «aussergewöhnliche Umstände». (TI)

 

 

« »