Leiturteil: Keine Entschädigung für Passagiere wegen Pilotenstreik

Die Airline SAS habe alles unternommen, um Flugausfälle zu vermeiden.
© SAS

Die skandinavische Airline SAS muss den Passagieren, die von einem tagelangen Pilotenstreik betroffenen waren, keine Entschädigung zahlen. Das entschied die schwedische Allgemeine Beschwerdekammer (ARN) nach der Prüfung eines Einzelfalls mit. Man sei zur Einschätzung gelangt, dass der Pilotenstreik im Frühling ein aussergewöhnlicher Vorgang gewesen sei, der ausserhalb der Kontrolle von SAS gelegen habe, teilte die Beschwerdeinstanz mit. Die Fluggesellschaft habe bewiesen, dass sie alles Notwendige unternommen habe, um den Streik und den Flugausfall abzuwenden. Dieser Entscheid dürfte für ähnliche Fälle in anderen Ländern wegweisend sein.

Der Pilotenstreik bei SAS hatte Ende April und Anfang Mai sieben Tage lang grosse Teile des Flugverkehrs in Skandinavien lahmgelegt. Den Piloten ging es dabei um mehr Lohn und bessere Planbarkeit ihrer Arbeitszeiten. Rund 4000 SAS-Flüge fielen aus, über 380’000 Passagiere waren betroffen.

Im konkreten Fall prüfte die schwedische Kammer eine Beschwerde zu einem Flug zwischen Stockholm und Alicante. SAS konnte die Reisenden nicht umbuchen, weshalb diese sich Tickets für den Flug einer anderen Gesellschaft besorgten. SAS erstattete dafür die Kosten. Darüber hinaus wollten die Betroffenen Entschädigung laut der EU-Verordnung erhalten, wonach sie je nach Flug zwischen EUR 250 und EUR 600 Euro erhalten könnten. (TI)