Mehr Nachtflüge, aber weniger Lärmgeplagte am Flughafen Zürich

Der Kanton Zürich präsentiert den Flughafenbericht 2019.
Flughafen Zürich
©Flughafen Zürich AG

Rund um den Flughafen Zürich sind weniger Menschen vom Fluglärm betroffen: 2018 waren es gut 60’300 Personen, rund 5000 weniger als im Jahr davor, wie im neusten Flughafenbericht steht. Der Richtwert von maximal zulässigen 47’000 Fluglärmgeplagten laut dem Zürcher Fluglärmindex (ZFI) ist trotzdem überschritten.

Gestiegen ist hingegen die Anzahl der Flüge während der Nachtruhezeit. Zwischen 22 und 6 Uhr wurden total 13’558 Flugbewegungen gezählt, rund 10% mehr als im Vorjahr. Davon fielen 3030 Starts und Landung während der eigentlichen Nachtsperrzeit von 23 bis 6 Uhr an, rund 15% mehr als im Vorjahr. 2781 dieser Flüge in der Nachtsperre benötigten keine spezielle Bewilligung, da sie den Abbau von aufgestauten Verspätungen dienten.

Bloss 249 Flugbewegungen waren bewilligungspflichtige Ausnahmeflüge.  154 betrafen Linien- oder Charterflüge, die vorwiegend aufgrund technischer Probleme oder widriger
Wetterverhältnisse bewilligt wurden; das waren rund ein Drittel weniger als im Vorjahr.

Leisere Flugzeuge zeigen Wirkung

Hauptgrund dafür, dass weniger Menschen von Fluglärm betroffen sind, ist der Einsatz von modernen und lärmgünstigeren Flugzeugtypen (z. B. Bombardier CSeries/A220 oder Boeing 787), die erstmals in den Fluglärmberechnungen der Empa berücksichtigt wurden. Damit zeige sich, dass sich die hohen Investitionen der Luftfahrtgesellschaften in neue Flugzeuge, vor allem des Homecarriers Swiss, nicht nur betriebswirtschaftlich auszahlten, sondern sich auch im Lärmbereich günstig auswirken,  hält der Kanton Zürich als Mehrheitseigner des Flughafens fest. Berechnet man rückwirkend auch das Jahr 2017 mit den neuen Daten der neuen Flugzeuge, so ist der ZFI Monitoringwert von 2017 auf 2018 allerdings leicht gestiegen.

Dass trotz neuen und lärmgünstigeren Flugzeugen 2018 mehr Menschen in der Nacht vom Lärm betroffenen sind, liegt einerseits an der Zunahme geplanter Nachtflüge bis 23 Uhr und andererseits an der schlechten Pünktlichkeit des Flugbetriebs, die sich insbesondere auf die Anzahl Flüge nach 23 Uhr auswirkt, resp. auf die halbe Stunde für den bewilligungsfreien Verspätungsabbau bis 23.30 Uhr. Die Nachtflugordnung gemäss Betriebsreglement wurde trotz hoher Anzahl Nachtflüge bis auf drei Fälle aus Sicht des Kantons eingehalten. Auch die Anzahl Gesamtflugbewegungen ist mit rund 278‘000 noch weit vom gesetzlich festgelegten Maximalwert von 320‘000 Bewegungen entfernt. (TI)