Mindestflughöhe für den Sinai empfohlen

Deutsche Behörden sehen derzeit eine Gefährdungslage.
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Deutsche Airlines dürfen inzwischen wieder nach Sharm El Sheikh fliegen, nachdem vor über einem Jahr ein Anschlag auf ein russisches Charterflugzeug über dem Sinai verübt worden war. Dabei müssen sie jedoch die sogenannten Notams (Reisehinweise der Luftfahrt) der deutschen Behörden berücksichtigen, wie die «FVW» schreibt. In diesen Notams geben die Behörden den Piloten sicherheitsrelevante Informationen für bestimmte Regionen. Ein solches Notam existiert derzeit auch für den Sinai und schreibt eine Mindestflughöhe von 26’000 Fuss (rund 8000 Meter) vor.

Sinngemäss steht laut «FVW» in diesem Notam: Aufgrund einer Gefährdungslage wird deutschen Fluggesellschaften geraten, keine Flüge unterhalb einer Höhe von 26’000 Fuss zu planen oder durchzuführen. Unter dieser Höhe sowie bei Start oder Landung auf den Airports von El Arish, El Gora, Taba, St. Catherine und Sharm El Sheikh besteht ein potenzielles Risiko durch Anti-Flugzeug-Waffen. Die Fluggesellschaften sind dazu angehalten, diese mögliche Gefährdung in ihre Routenplanung und Risikobewertung mit einzubeziehen. Die Gültigkeit des Notams läuft bis 16. November. Dann findet eine erneute Einschätzung der Lage durch die Behörden statt.