Reisen ins Ausland erfolgen auf eigene Gefahr

Der Bund plant keine Rückholflüge für Schweizer, die wegen Corona-Massnahmen feststecken.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) empfiehlt: Wer jetzt eine Reise antrete, müsse sich bewusst sein, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das EDA Stand heute immer noch von nicht dringlichen Reisen ins Ausland abraten, mit Ausnahme von Deutschland, Frankreich und Österreich. Die Covid-19-Krise sei in vielen Regionen und Ländern noch nicht überstanden und sogenannte zweite Wellen könnten nicht ausgeschlossen werden.

Die vom EDA organisierte grossangelegte Rückholaktion Personen habe vor dem Hintergrund einer ausserordentlichen Situation stattgefunden. Solche Handlungen entsprechen laut EDA nicht der üblichen Praxis und sind immer nur das letzte Mittel.

Eigenverantwortung gefragt

Sollten Schweizerinnen und Schweizer im Ausland aufgrund einer Covid-19-Krise in Not geraten, sollten sie gemäss EDA im Sinne der Eigenverantwortung zunächst vor Ort verfügbare Anlaufstellen und Hilfsmöglichkeiten (z.B. Polizei, Ambulanz, medizinische Einrichtungen, Geldinstitute) oder ihre Reiseversicherung in Anspruch nehmen.

Der konsularische Schutz, also die Hilfeleistung durch das EDA, komme erst zum Tragen, wenn die Betroffenen alles Zumutbare versucht hätten, um die Notlage selber organisatorisch oder finanziell zu überwinden, heisst es beim EDA.

Die vorfinanzierten Kosten der Rückholaktion des Bundes im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise belaufen sich auf rund 10 Millionen Franken. Die Rechnungen an die rund 7’000 Privatpersonen im In- und Ausland, die von den Flügen profitiert haben, werden laut EDA im Juni verschickt. Die Passagiere tragen rund 80 Prozent der Kosten. (TI)