Streik bei British Airways: Das sind die Passagier-Rechte

Wenn Airline-Mitarbeitende ihre Arbeit niederlegen, haben Passagiere das Recht auf Entschädigung.
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© British Airways

Die British Airways-Piloten haben in einer Urabstimmung beschlossen, ihre Arbeit Mitte August niederzulegen. Die britische Fluggesellschaft wollte einen Streik in der Ferienzeit zwar gerichtlich unterbinden, doch diese Klage wurde nun abgewiesen. Tausende Passagiere weltweit könnten von möglichen Streiks betroffen sein. Was Passagiere, die diesen Sommer mit British Airways fliegen wollen, nun beachten müssen, erklärt Philippe Strässle. Er ist Experte für Fluggastrechte des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp: «Wer zeitnah mit British Airways fliegen will, sollte unbedingt die aktuelle Lage beobachten und regelmässig den Status seines Fluges überprüfen. Reisende, deren Flüge gestrichen werden, haben unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu EUR 600 pro Person, sofern sie weniger als 14 Tage vor dem eigentlichen Abflugtermin über den Ausfall ihres Fluges informiert wurden. Gleiches gilt für Passagiere, deren Flüge ihr Ziel erst mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen.»

Im April 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass selbst ein unangekündigter Streik des Airline-Personals keinen aussergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreit, Entschädigungen auszuzahlen.

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden ist die Airline zudem dazu verpflichtet, Passagieren den vollen Ticketpreis zu erstatten oder Ersatzflüge zu ermöglichen. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder auch zwei Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Experte Strässle rät, diese Versorgungsleistungen bei der Fluggesellschaft einzufordern. (TI)