Swiss gewinnt Rechtsstreit mit dem Bund

Migrationsamt hat die Airline zu Unrecht gebüsst.
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Die Swiss erhält Recht: Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Airline gegen eine Verfügung des Staatssekretariats für Migration (SEM) gutgeheissen, wie diverse Medien berichten. Die Swiss hatte zwischen Juli und Dezember 2017 49 Personen, die nicht die erforderlichen Reisedokumente hatten, befördert. Im Dezember 2018 hatte das SEM die Swiss wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht mit 196’000 Franken gebüsst.

Am Dienstag entschied das Bundesverwaltungsgericht schliesslich, dass SEM habe in diesem Fall nicht ausreichend Abklärungen gemacht und deshalb gegen den Untersuchungsgrundsatz verstossen. Grundsätzlich sei es Sache der Behörden, den Sachverhalt festzustellen. Die Swiss habe zwar eine Mitwirkungspflicht, diese habe sie aber erfüllt. Die Airline hat gemäss eingereichten Unterlagen alle ihr zumutbaren und notwendingen Vorkehrungen getroffen, um die Beförderung von Inad-Passagieren zu verhindern. (TI)