Urteil: Swiss muss für SAS-Verspätung zahlen

Das Fluggastrechteportal Airhelp setzte die Ansprüche eines Passagiers durch.
@Swiss

Die Schweizer Fluggesellschaft Swiss International Air Lines muss eine Entschädigung für die Verspätung der Airline SAS zahlen. Zu diesem Schluss kam ein schwedisches Gericht. Es gab damit der Klage des Fluggastrechte-Portals Airhelp statt. Swiss hatte einen Passagier bei einem verpassten Anschlussflug auf einen Alternativflug umgebucht, der von der skandinavischen Airline durchgeführt wurde.

Philippe Strässle, Experte für Fluggastrechte in der Schweiz, erläutert das Urteil: «In dem aktuellen Fall weigerte sich die Schweizer Fluggesellschaft Swiss, eine Entschädigung für die verspätete Ankunft seines Fluggastes zu zahlen. Die Airline verwies darauf, dass sie den Passagier für eine Teilstrecke auf die Fluggesellschaft SAS umgebucht habe und diese daher haftbar zu machen sei. Zuvor hatte der Passagier seinen regulären Anschlussflug mit Swiss verpasst. Da der Passagier seinen gesamten Flug bei Swiss gebucht hat, ist sie als Vertragspartner dafür zuständig, dass der Kunde sein Endziel pünktlich erreicht. Diese Pflicht kann wegen einer Umbuchung nicht einfach auf eine andere Fluggesellschaft übertragen werden. Wir waren daher der festen Überzeugung, dass Swiss für die Entschädigungszahlung in Höhe von EUR 400 gemäss der europäischen Fluggastrechteverordnung aufkommen muss.»

Das schwedische Gericht hat diese Auffassung nun bestätigt. Airhelp unterstützt Fluggäste bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen. Seit der Gründung im Jahr 2013 hat das Unternehmen Forderungsansprüche von mehr als CHF 940 Mio. bewertet und durchgesetzt. Airhelp konnte laut eigenen Angaben weltweit mehr als sieben Millionen Passagieren helfen. (TI)