Wie schaffen Sie die wachsenden Hürden bei der Covid-Hilfe?

TRAVEL INSIDE fragt Sie: Müssen Sie schon Covid-Hilfskredite zurückzahlen? Und bekommen Sie noch Erwerbsersatz?
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©Pixabay/ Steve Buissinne

Die Hürden für Corona-Hilfen werden immer höher, etwa beim Erwerbsersatz. Und gleichzeitig werden die ersten Covid-Kredite zur Rückzahlung fällig. Beides trifft die Reisebranche hart.

Bis 10% des Umsatzes konnte ein Unternehmen im März 2020 unbürokratisch und schnell als Corona-Soforthilfe erhalten. Die Hausbank stellte den Kredit zur Verfügung, der Bund garantiert dafür. Die ursprünglich vorgesehene maximale Rückzahlungsfrist wurde im Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz von acht auf höchstens zehn Jahre verlängert.

Die erste Tranche allerdings wird bereits nach zwei Jahren zur Rückzahlung fällig – also jetzt! So haben Reisebüros bereits Zahlungsaufforderungen erhalten, bis Ende März die erste Rate abzustottern – und dann die jeweils nächste wieder zum Quartalsende. Obwohl die Corona-Krise bei weitem nicht vorüber ist, wie man vielleicht im März 2020 gedacht hatte.

Nur Grosse gewähren Aufschub

Wenn also beispielsweise ein mittelständisches Reisebüro vor knapp zwei Jahren schnell und unbürokratisch CHF 300’000 Franken mit einer Laufzeit von sechs Jahren bezogen hat, sind Ende März 2022 schon mal die ersten CHF 12’500 fällig. Und dann alle drei Monate wieder die gleiche Summe. Nebst allen anderen weiter laufenden Kosten.

Glück hat, wer bei einer Grossbank wie UBS, CS oder ZKB das Hilfsgeld bezogen hat. Diese liessen mit sich reden und würden auf Antrag hin auch mal einen Aufschub gewähren, schrieb die NZZ vor einigen Tagen. Weniger Verständnis zeigten offenbar bisher kleinere Regionalbanken.

Wer eine Rückzahlungsaufforderung erhalten hat, aber nicht bezahlen kann, wird von der Bank in einem ersten Schritt gemahnt. Frühestens nach 60 Tagen kann die Bank den Kredit künden. Die Forderung wird an eine Bürgschaftsgenossenschaft übertragen, die mit dem Unternehmen die Rückzahlungsmodalitäten aushandelt. Wenn nichts zu holen ist, kommt schlussendlich die Bundesbürgschaft, also der Steuerzahler, zum Zug.

EO-Anspruch bei Quarantäne des Kunden?

Die Rückzahlungsaufforderungen sind für selbständige Reisebüro-Inhaber und Veranstalter besonders bitter, weil sie seit letztem Herbst keinen Erwerbsersatz (EO) mehr erhalten. Den Umsatzrückgang um mindestens 30% erfüllen sie – leider – meist problemlos. Schwierig ist es, diesen einer ‘behördlichen Massnahme’ zuzuschreiben, wie dies die rechtlichen Grundlagen verlangen.

Die für die EO zuständigen kantonalen Ausgleichskassen verstehen darunter nämlich Verbote, nicht aber die Anordnung einer Formular- oder PCR-Testpflicht für Reisende. Wenn etwa eine Familie in Quarantäne muss und darum nicht in die grossen Ferien fliegen kann, könnte dies unter ‘behördliche Anordnung’ fallen und EO-Anspruch eröffnen. Allerdings nur, wenn damit die 30%-Hürde geschafft wird und die Reise nicht einfach verschoben wurde.

Jetzt kommt die Politik: TRAVEL INSIDE sucht konkrete Fälle

Inzwischen ist auch die Politik auf diese Probleme aufmerksam geworden. In Branchen wie der Reisebranche, aber auch in der Gastronomie, in der Eventbranche und bei den Schaustellern, ist vorläufig nicht an Kreditrückzahlungen zu denken. Und für Umsatzrückgänge von mehr als 30% braucht es keine expliziten Verbote.

Zunächst will sich die Wirtschaftskommission des Nationalrats damit befassen. Und vielleicht lässt sich bereits in der Frühlingssession des Parlaments eine Lösung finden. Wie auch für ein neues Härtefallpaket, das auch der Reisebranche noch eine Zeit lang durch das Jammertal helfen soll.

TRAVEL INSIDE sucht nun konkrete Fälle bei Reisebüros und Veranstaltern: Wie gehen Sie mit dieser Situation um? Verlangt Ihre Bank die Rückzahlung der ersten Tranche Covid-Kredit schon auf Ende März oder lässt sie mit sich reden? Wurde Ihnen der Erwerbsersatz auch nicht mehr gewährt? Oder wie konnten Sie die Ausgleichskasse überzeugen, dass Sie doch noch Anspruch haben? Schreiben Sie uns an info@travelinside.ch und teilen Sie Ihre Erfahrungen!

(Christian Maurer)