Covid-Schutzschirm offiziell geschlossen

Der Bundesrat hat den Bericht über den Schutzschirm für Publikumsanlässe während der Covid-19 Pandemie gutgeheissen.
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Der Bundesrat hat am 21. Februar 2024 den Bericht über den Schutzschirm für Publikumsanlässe gutgeheissen. Damit werden die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Covid-19-Instrument Schutzschirm abgeschlossen, der zur Unterstützung der Veranstaltungsbranche eingeführt worden war.

Der Schutzschirm, der zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 31. Dezember 2022 in Kraft war, entsprach konzeptionell einer staatlichen prämienfreien Versicherung. Diese sollte greifen, falls eine Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Anordnung, die mit der gesundheitspolizeilichen Lage von Covid-19 zusammenhing, abgesagt oder verschoben werden musste.

Das Ziel des Schutzschirms bestand darin, den Veranstaltungsunternehmen von öffentlichen Grossveranstaltungen Planungssicherheit zu bieten.

In der gesamten Schweiz gewährten 15 Kantone insgesamt 504 Zusicherungen für Totalverpflichtungen in der Höhe von über 316 Millionen Franken. Sieben Veranstaltungen mit einer Zusicherung des Schutzschirms mussten aufgrund der Covid-19-Epidemie abgesagt werden.

An die Veranstaltungsunternehmen dieser abgesagten Veranstaltungen wurden total 6,2 Millionen Franken ausbezahlt, je zur Hälfte durch den Bund und die betroffenen Kantone. Ohne dieses Covid-19-Instrument wäre die Organisation vieler Veranstaltungen gefährdet gewesen.

Finanzielle Auswirkungen auf den Bund

Das Parlament bewilligte einen Verpflichtungskredit von 150 Millionen Franken zur Deckung des Gesamtbedarfs im Rahmen einer Nachmeldung zum Nachtrag I/2021. Der Verpflichtungskredit wurde wie folgt aufgeteilt: 90 Millionen Franken auf den Voranschlag 2021 und 60 Millionen Franken auf den Voranschlag 2022.

Die schliesslich erfolgten Unterstützungsleistungen des Bundes im Zusammenhang mit dem Schutzschirm in Höhe von rund 3,1 Millionen Franken lagen somit erheblich unter dem Verpflichtungskredit von 150 Millionen Franken, der von den eidgenössischen Räten bewilligt worden war.

Dies ist vor allem auf die positive Entwicklung der epidemischen Lage und die parallel dazu erfolgte Lockerung der Eindämmungsmassnahmen zurückzuführen.

Was das Bundesverwaltungspersonal betrifft, so wurde ein wissenschaftlicher Mitarbeiter mit der Verwaltung und Überwachung des Schutzschirms für den Zeitraum von Juli 2021 bis Ende Dezember 2022 beauftragt.

Finanzielle Auswirkungen auf die Kantone

Die Kantone gewährten Unterstützungsleistungen in Höhe von insgesamt rund 3,1 Millionen Franken. Es kann davon ausgegangen werden, dass die am Schutzschirm beteiligten Kantone, die für den Vollzug des Schutzschirms verantwortlich waren, ihr Personal aufstocken mussten, was mit entsprechenden finanziellen Aufwendungen einherging, teilt das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mit.

Gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen

Der Schutzschirm hatte gemäss Aussagen der Branche einen spürbaren Einfluss auf die Veranstaltungstätigkeit, die von den verschiedenen gesundheitspolizeilichen Massnahmen der kantonalen und eidgenössischen Behörden besonders betroffen war, so das WBF.

Durch die finanzielle Sicherheit im Falle einer negativen Entwicklung der Covid-19-Epidemie habe das Instrument Schutzschirm indirekt zur Planung und Durchführung von über 500 öffentlichen Veranstaltungen in vielen Teilen des Landes beigetragen. Ohne das Instrument des Schutzschirms wären möglicherweise einige dieser über 500 öffentlichen Veranstaltungen nicht geplant worden.

Im Falle von Absagen aufgrund der gesundheitspolizeilichen Lage hätten Veranstaltungsunternehmen erhebliche finanzielle Verluste erleiden müssen, so das WBF. Dies hätte die Gefahr mit sich gebracht, dass Unternehmen, die in der Veranstaltungsbranche tätig sind, in Konkurs gegangen wären, was auch Auswirkungen auf nachgelagerte Unternehmen (Lieferanten, Monteure, Tontechniker) gehabt haben dürfte.

Die durch den Schutzschirm gewährte Sicherheit hätten sich gemäss erhaltenen Einschätzungen positiv auf den kurzfristigen Erhalt der Arbeitsplätze in der Veranstaltungsbranche und damit indirekt auch auf die Sozialversicherungsbeiträge ausgewirkt. Der Schutzschirm erlaubte weiter eine raschere Wiederaufnahme von Veranstaltungen nach der Covid-19-Pandemie, so das WBF.

Schlussfolgerungen

Die Ausbreitung des Covid-19-Virus erforderte von den Behörden sowohl gesundheitspolizeiliche Massnahmen als auch zielgerichtete Massnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft. Der Schutzschirm war ein neuartiges Instrument, das während der Epidemie von Grund auf entwickelt wurde. Ziel war es, trotz der Covid-19-Krise, die Organisation von Grossveranstaltungen aufrechtzuerhalten und Risiken von Veranstaltungsunternehmen im Zusammenhang mit der Planung von Veranstaltungen zu reduzieren.

Die von den Kantonen gewährten Zusicherungen haben den Veranstaltungsunternehmen Planungssicherheit geboten. So fanden in der ganzen Schweiz trotz der Unsicherheiten im Zusammenhang mit der der Covid-19-Epidemie Veranstaltungen statt.

Der Schutzschirm entsprach weitgehend den Bedürfnissen der Veranstaltungsbranche, die während der Covid-19-Epidemie besonders stark betroffen war.

Im Allgemeinen verlief die Umsetzung des Schutzschirms dank der ausgezeichneten Zusammenarbeit zwischen den Bundesbehörden, den teilnehmenden Kantonen und den Veranstaltungsorganisatoren erfolgreich. (MICE-tip)