Hotellerie Suisse fasst Abstimmungsparole

Die Regionalverbandskonferenz von Hotellerie Suisse hat ihre Parolen für die Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 gefasst.
Bundeshaus. ©Pixabay/Marcel Kessler

Die Regionalverbandskonferenz von Hotellerie Suisse hat ihre Parolen für die Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 einstimmig gefasst. Sie befürwortet das «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» und lehnt die «Stopp-Impfpflicht»-Initiative ab.

Stromgesetz zentral für ein nachhaltiges Tourismusland 

Das Stromgesetz will die Stromversorgung in der Schweiz mit erneuerbaren Energien sicherstellen. «Die künftigen Herausforderungen in der Energieversorgung können wir nur lösen, indem wir den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben», sagt Nicole Brändle, designierte Direktorin von Hotellerie Suisse.

Das Stromgesetz ebne den Weg in eine saubere und sichere Energiezukunft, so Hotellerie Suisse: Es verkürzt die Verfahren und fördert die Energieeffizienz. Auch wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien grundsätzlich Priorität hat, werden die Interessen von Natur und Landschaft weiterhin berücksichtigt. Projekte müssen zudem weiterhin von den betroffenen Gemeinden abgesegnet werden und können so individuell beurteilt werden.

Kompromisslösung für Fortschritte in der Klimapolitik 

Natur- und Outdoorerlebnisse sind zentrale Pfeiler des touristischen Angebots. Eine intakte Natur ist dafür Voraussetzung, betont der Branchenverband. Doch um Fortschritte in der Energie- und Klimapolitik zu erreichen, gelte es, die eigenen Linien zu überdenken, erklärt Hotellerie Suisse weiter.

Im Zuge der prognostizierten Energiemangellage im Winter 2022/2023 wurde die Abhängigkeit der Beherbergung von einer ausreichenden Stromversorgung klar aufgezeigt. Die Branche anerkennt deshalb das Bedürfnis für zusätzliche Energie und befürwortet den Ausbau erneuerbarer Energien, so Hotellerie Suisse. Das Parlament habe mit dem vorliegenden Stromgesetz einen gutschweizerischen Kompromiss erarbeitet.

«Stopp-Impfpflicht»-Initiative mit negativen Folgen für die Beherbergung  

Bereits heute darf niemand gegen seinen Willen geimpft werden. Die «Stopp-Impfpflicht»-Initiative verlangt zusätzlich, dass Personen, die sich nicht impfen lassen wollen, keine sozialen oder beruflichen Nachteile davontragen dürfen. Für die Beherbergungsbranche hätte dies im Pandemiefall weitreichende Folgen. Die Handlungsmöglichkeiten für den Bund wären stark eingeschränkt.

Als Folge könnten strengere Massnahmen eingeführt werden, die auch Restaurants und Hotels betreffen würden, wie etwa eine Beschränkung der zugelassenen Gästezahl oder eine Maskenpflicht für alle bis hin zu kompletten Schliessungen, weshalb Hotellerie Suisse die Vorlage klar ablehnt. (MICE-tip)