Reduzierter MWST-Satz soll weiter gelten

Hotellerie Suisse und Gastro Suisse begrüssen die Fortführung des geltenden Sondersatzes der MWST über das Jahr 2027 hinaus.
©Hotellerie Suisse

Der reduzierte MWST-Sondersatz von 3.8 Prozent entlastet die Beherbergungswirtschaft mit rund 200 Millionen Franken pro Jahr und stärkt die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Branche gegenüber Nachbarländern.

In diesem Zusammenhang haben Ständerätin Esther Friedli (SVP) und Nationalrat Philipp Matthias Bregy (Die Mitte) je eine Motion eingereicht, welche die Fortführung des geltenden Sondersatzes über das Jahr 2027 hinaus sicherstellen. Hotellerie Suisse und Gastro Suisse begrüssen die Vorstösse, wie sie in einer Medienmitteilung erklären.

«Für die Beherbergungsbranche ist der Sondersatz ein wichtiges Exportförderungsinstrument», sagt Gastro Suisse-Präsident Casimir Platzer. Rund 55% der Übernachtungen in der Schweizer Beherbergung entfallen im langjährigen Mittel auf ausländische Gäste.

«Als eine der grössten Exportbranchen der Schweiz profitiert der Tourismus aber im Vergleich zu anderen Branchen nicht von seinem Exportcharakter, da die erbrachte Leistung im Inland produziert und konsumiert wird», ergänzt Martin von Moos, Präsident von Hotellerie Suisse.

Ohne Sondersatz zum Sonderfall 

Seit seiner Einführung hat sich der reduzierte Mehrwertsteuersatz in der Beherbergungsbranche als ein entscheidender Faktor erwiesen, der die  Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Tourismusindustrie stärkt, so die beiden Organisationen.

Der Sondersatz wurde ursprünglich eingeführt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass der Tourismus mit fast fünf Prozent Anteil am Aussenhandel die fünftwichtigste Exportbranche der Schweiz ist. Im Gegensatz zu allen anderen Exportbranchen ist der Tourismus hingegen standortgebunden und kann die anhaltende Frankenstärke nicht kompensieren, indem er von günstig werdenden ausländischen Vorleistungsgütern profitiert.

Sondersatz gilt aktuell bis Ende 2027 

Auf Verfassungsstufe ist festgehalten, dass das Mehrwertsteuer-Gesetz für die Besteuerung der Beherbergungsleistungen einen Satz zwischen dem reduzierten Satz und dem Normalsatz festlegen kann. Dies wird seit 1996 so gehandhabt, allerdings jeweils befristet.

Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen wurde vom Parlament im Sommer 2017 um 10 Jahre (bis am 31. Dezember 2027) verlängert. Einen Sondersatz für Beherbergung kennen nahezu alle EU-Staaten. Dessen Höhe liegt in den meisten Fällen zwischen einem Viertel und der Hälfte des Normalsatzes.

Beherbergung wichtig für Schweizer Wertschöpfung 

Mit einem jährlichen Umsatz von über 10 Milliarden Franken und rund 80’000 Beschäftigten trägt die Beherbergungsbranche zum wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz bei und ist eine wichtige Visitenkarte der Schweiz für ausländische Besucher und Gäste.

Eine Anhebung des Sondersatzes auf den Normalsatz würde nicht nur die finanzielle Belastung für Hotelbetriebe erhöhen, sondern auch negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Schweiz als Reiseziel haben, so Hotellerie Suisse und Gastro Suisse.

Dies würde nicht nur die Beherbergungsbranche, sondern die gesamte touristische Wertschöpfungskette und andere Sektoren der Wirtschaft beeinträchtigen, die indirekt vom Tourismus abhängig sind, betonen die zwei Organisationen. (MICE-tip)