Säntis Schwebebahn reicht neues Plangenehmigungsgesuch ein

Nachdem das erste Gesuch aufgrund einer Einsprache zurückgezogen wurde, hat das Planungsteam das Projekt überarbeitet und eine neue Variante erarbeitet.
Visualisierung Bergstation ©Säntis Schwebebahn AG

Ende Mai 2023 hat die Säntis Schwebebahn AG ein neues Plangenehmigungsgesuch beim Bundesamt für Verkehr (BAV) für den Ersatz der Seilbahn auf den Säntis eingereicht. Nachdem das erste Gesuch aufgrund einer Einsprache zurückgezogen wurde, hat das Planungsteam das Projekt überarbeitet und eine neue Variante auf der bestehenden Seillinie und unter weiterer Nutzung der bestehenden Stationsbauten erarbeitet.

Ausserordentliches Lawinenereignis

Im Januar 2019 war die Schwägalp von einem ausserordentlichen Lawinenereignis betroffen, wobei auch die erste der beiden Seilbahnstützen beschädigt wurde. In der Folge wurde diese durch eine ergänzende Tragkonstruktion verstärkt, sodass die Sicherheit wieder gewährleistet und auch nachgewiesen werden kann.

Aktuelle Windlast- und Lawinengutachten fordern für eine Stütze höhere Festigkeit und einen massiven Lawinenschutz. Deshalb hat das BAV die Betriebsbewilligung für die Luftseilbahn Schwägalp-Säntis mit der bestehenden Stütze bis ins Jahr 2025 beschränkt.

Die Säntis-Schwebebahn AG plant nun, die bestehende Seilbahn komplett zu ersetzen, damit auf die erste Seilbahnstütze und einen massiven Lawinenschutz in der Säntis-Nordwand verzichtet werden kann.

Erstes Gesuch zurückgezogen

Das Plangenehmigungsverfahren (PGV) für ein erstes Seilbahnersatzprojekt, bei dem die neue Bergstation in die bestehende Nordkaverne der Swisscom eingebaut worden wäre, wurde Ende 2021 eröffnet. Die damals eingegangene Einsprache, welche die Prüfung der Schutzwürdigkeit des gesamten Gipfelgebäudes forderte, wurde vom Bundesamt für Kultur gestützt. Durch die schliesslich unausweichlich notwendige Prüfung der Schutzwürdigkeit wäre das Projekt terminlich schwierig planbar und nicht in der notwendigen Frist realisierbar gewesen.

Projekt angepasst

Aus diesen Gründen hat die Säntis Schwebebahn AG das Projekt so angepasst, dass die neue Seilbahn auf der bestehenden Achse realisiert wird. Dadurch bleiben sowohl die Tal- wie die Bergstation äusserlich praktisch unverändert. Auch im neuen Projekt wird auf die erste Seilbahnstütze und somit auf einen Lawinenschutz verzichtet. Für die Ersatzanlage muss daher nur noch ein etwas höherer Mast im Bereich der heutigen ‘Stütze 2’ errichtet werden. Die Möglichkeit für den Ein- und Ausstieg von Berggängern und Skifahrern ist durch den Zwischenausstieg weiterhin gegeben.

Bezüglich Sicherheit, Verfügbarkeit, Komfort, Wartung, Betriebskosten usw. können mit dieser Ersatzanlage für die Säntis-Schwebebahn AG optimale und zukunftsfähige Voraussetzungen geschaffen werden. Zudem können mit dem geplanten Projekt das Landschaftsbild am Säntis aufgewertet sowie Anliegen des Natur-, Landschafts- und Umweltschutzes berücksichtigt werden.

Längerer Betriebsunterbruch

Die Erneuerung der Seilbahn auf der bestehenden Achse hat zur Folge, dass die baulichen Aufwände geringer ausfallen werden, der Betriebsunterbruch jedoch länger dauern wird.

Gemäss aktuellem Terminplan wird noch 2023 die Bewilligung für das Projekt erwartet. Wenn keine Einsprachen oder andere Verzögerungen erfolgen, soll das nächste Jahr für die Detailplanung genutzt und erste Aufträge erteilt werden. 2025 sollen erste Bauarbeiten, insbesondere die Stützenfundamente und die neuen Verankerungen der Tragseile in der Bergstation ausgeführt werden.

Der eigentliche Umbau mit dem erwähnten Betriebsunterbruch und der Wiedereröffnung soll im Jahre 2026 stattfinden. Danach müssen alle alten Stützenfundamente zurück gebaut werden. Kann dieser Terminplan eingehalten werden, muss die Betriebsbewilligung nur geringfügig verlängert werden. (MICE-tip)