Klage gegen FTI wegen Insolvenzverschleppung

Die Staatsanwaltschaft in München unterzieht die Insolvenz der FTI Touristik GmbH einer Vorprüfung.
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Wie die ‘FVW’ berichtet ging bei der Staatsanwaltschaft München eine erste Strafanzeige wegen möglicher Insolvenzverschleppung im Zusammenhang mit der Insolvenz der FTI Touristik GmbH ein.

«Wir beobachten die Situation rund um FTI mit Interesse, insbesondere die diesbezügliche Berichterstattung», erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber der ‘FVW’.

Gemäss der Sprecherin sei eine erste Strafanzeige eines privaten Anzeigeerstatters gegen die Geschäftsführung von FTI Touristik GmbH wegen Insolvenzverschleppung eingegangen. Geschäftsführer ist Group CEO Karl Markgraf und Finanzchef Lars Creutzmann.

Bislang nur Vorprüfung

Eine Vorprüfung bedeutet nicht, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Bei allen Firmeninsolvenzen wird automatisch eine Mitteilung an die Staatsanwalt gerichtet, welche dann die Vorprüfung startet.

Erst nach dieser Vorprüfung wird entschieden, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, erklärte die Sprecherin weiter. Sollten dann genügend Beweise ermittelt worden sein, würde in einem nächsten Schritt Anklage erhoben.

Insolvenzverschleppung fällt unter Strafrecht

Weil eine mögliche Insolvenzverschleppung unter das Strafrecht fällt, erlaubt diese nur die Bestrafung natürlicher Personen, weshalb sich die Strafanzeige gegen die FTI-Touristik-Geschäftsführer Karl Markgraf und Lars Creutzmann richtet. (TI)