URS HIRT ZUR INFORMATIONSPFLICHT BEI VERSICHERUNGEN (Ausgabe 2007-01)

Papiertiger beschert Mehrarbeit

Bereits seit 1. Januar 2006 ist das revidierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft. Darin sind die vertraglichen Beziehungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer konsumentenfreundlicher gestaltet. Erst per 1. Januar 2007 wurde nun auch die vorvertragliche Informationspflicht des Versicherers wirksam. Und das für jegliche Arten von Versicherungen, also auch für Reiseversicherungen. Was heisst das nun für Veranstalter und Reisebüros?

Wie meistens bei Versicherungsfragen ist es auch hier nicht einfach, sich im Paragraphen-Dschungel und Versicherungs-Deutsch zurecht zu finden. Einfach gesagt geht es darum, dass der Versicherer, sei es Veranstalter oder Reisebüro als Vermittler einer Kollektiv- oder Einzel- bzw. Jahresversicherung, gegenüber dem Versicherungsnehmer, letztlich also dem Kunden, einer vorgängigen Informationspflicht untersteht. Diese sieht vor, dass der Kunde über Name, Idendität und Domizil des Versicherers, Prämie, Umfang des Schutzes und weitere Punkte schriftlich informiert wird, bevor der Vermittler überhaupt mit der Empfehlung einer Versicherungslösung für den Abschluss beginnen kann. Gleichzeitig muss dem Kunden auch dargelegt werden, in welcher Form (Fixbetrag, Kommission etc.) der Vermittler vom Versicherer für seine Leistungen entschädigt wird.

Stellt man sich den Alltag und ein Verkaufsgespräch im Reisebüro vor, so wird schon bald klar, dass diese neue Informationspflicht wohl am Ziel vorbeischiesst, wenn es um Reiseversicherungen geht. Diese werden für einzelne Reisen oder im Höchstfall als Jahresversicherungen mit Prämien von unter 200 Franken abgeschlossen. Was auf den ersten Blick aus Konsumentensicht zu begrüssen ist, macht sicherlich für Lebens- und andere mittel- und langfristige Versicherungen von grösserer Tragweite Sinn.

Die Reiseversicherer, allen voran Elvia und Europäische, haben ihre Partner in der Branche über die neuen Vorschriften orientiert und Informationsblätter und -material ausgearbeitet sowie Hinweise auf der Homepage platziert. All diese Hilfsmittel sind zu begrüssen, trotzdem sind es die Reisebüros und Veranstalter, auf die wegen des Papiertigers Mehrarbeit zukommt. Eine Arbeit, die von der Materie her schon immer ein ungeliebtes, wenn auch einträgliches Geschäft für die Reisebranche war. Es ist zu befürchten, dass die neue Informationspflicht vor allem am Schalter die Hemmschwelle für die Beratung und den Verkauf von Reiseversicherungen nochmals erhöht.