«Rufen Sie uns an!» (Ausgabe 2007-03)

HANS-RUDOLF BAUMANN ÜBER VERKAUFSPREISE

Der Januar und die ersten Februar-Tage sind in der Reisebranche den Informationen über die Programme gewidmet, welche die Kundschaft kaufen soll, um im kommenden Sommer ihre Ferien zu verbringen. Diese Information erreicht die Mitarbeitenden an der Front auf verschiedenen Wegen.

Eines der Tools sind die Kataloge, das klassische Werbemittel dieser Branche. Sie enthalten all’ jene relevanten Angaben, welche der Konsument zur Auswahl seines Feriengebietes und seines Ferienhotels, -clubs oder -appartements braucht.

Die Kataloge sind auch eines der Arbeitsinstrumente der Reiseverkäuferinnen und -verkäufer. Je besser diese die angebotenen Produkte kennen, desto leichter fällt ihnen die Beratung. Für ergänzende Auskünfte, die  Kundenfragen provozieren, stehen die Produktionsabteilungen der Reiseveranstalter zur Verfügung – da ist ein Telefonat bei auftauchenden Fragen sehr oft die am meisten Erfolg versprechende Lösung.

Am Kuoni-Workshop, der diese Woche am Hauptsitz in Zürich durchgeführt wurde, war verschiedentlich die Aufforderung «Telefonieren Sie uns» zu hören. Nicht im Zusammenhang mit ergänzenden Auskünften, sondern wegen des offensichtlich knallhart geführten Preiskampfes. «Wenn Ihnen ein Kunde sagt, er könne das gleiche Angebot beim Konkurrenten X zu einem tieferen Preis erwerben, rufen Sie uns an – wir werden Ihnen meistens ein mindestens gleich gutes Angebot machen können», war da aus berufenem Mund zu hören.

Das Matchen tieferer Preise scheint in dieser Branche eh zu einer Art Volkssport geworden zu sein. Wobei das Matchen nicht nur aus Veranstaltersicht von einem gewissen Interesse ist, sondern auch vom Reisebüro durchaus aktiv angestrebt werden kann, um anvisierte Umsatzzahlen zu erreichen.

Nichts mit Matchen zu tun, aber ebenfalls zu Telefonaten führen kann die Tatsache, dass in den neuen Katalogen die aufgeführten Flugpreise nur mehr oder weniger stimmen. Jedenfalls hat Roger Zintl, der Chef des Kuoni-Ticketshops darauf aufmerksam gemacht, dass Änderungen von Treibstoffzuschlägen und Flughafengebühren zu abweichenden Preisen führen können. Die vor der Neuregelung der Preisbekanntgabeverordnung praktizierte Ausschreibung von Flugpreis plus Zuschlägen sei doch eingentlich transparenter gewesen als die jetzt vorgeschriebene Praxis der Gesamtpreise.