Covid-19-Kredite: Längere Rückzahlungsfrist

Erster Schritt zur Konkretisierung der Regeln für die bereits bezogenen Hilfskredite.
Nationalratssaal
Nationalratssaal im Bundeshaus Bern / zVg

Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats hat dem Entwurf des Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz einstimmig zugestimmt. Dabei geht des um die Covid-19-Hilfskredite, welche auch von mehr als der Hälfte der Reisbüros bezogen worden sind.

In Abänderung der bundesrätlichen Vorlage hat die Kommission die Amortisationsfrist auf acht Jahre zu verlängert, plus eine Verlängerung um zwei Jahre in Härtefällen. Dies um die Unternehmen zu entlasten, die Schwierigkeiten haben, den Kredit innert der ursprünglich vorgesehenen fünf Jahren zurückzuzahlen. Davon dürfte ein grosser Teil der Kreditbezüger der Reisebranche betroffen sein.

Der Entscheid für die Verlängerung fiel knapp mit 13 zu 12 Stimmen. Eine erste Minderheit beantragt hier, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen (Frist von fünf Jahren mit möglicher Verlängerung um fünf Jahre), um die Rückzahlung der Kredite nicht zu verlangsamen, wenn keine Notwendigkeit dafür besteht. Eine zweite Minderheit möchte eine Frist von fünf Jahren mit der Möglichkeit einer Verlängerung um lediglich zweieinhalb Jahre.

Ausserdem beantragt die vorberatende Kommission dem Nationalrat einen Zinssatz von 0% während acht Jahren für Kredite bis CHF 500’000 Franken und einen Zinssatz von 0,5% für Kredite bis CHF 20 Mio.. So soll Stabilität für die Unternehmen geschaffen und diesen der Zugang zu anderen Krediten erleichtert werden. Der Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen auch hier sehr knapp. Die Minderheit möchte am Vorschlag des Bundesrates festhalten, wonach der Bundesrat ab dem zweiten Jahr gegebenenfalls die Zinssätze der Marktentwicklung anpasst.

Weniger relevant für die Reisebranche ist der Entscheid der Kommission zu den Dividenden. Mit 14 zu 11 Stimmen beantragt sie dem Nationalrat, den Covid-19-Kreditnehmern zu verbieten, Dividendenzahlungen zu beschliessen und nicht nur die Auszahlung zu verbieten, wie das der Bundesrat vorgeschlagen hatte.

Angesichts der Dringlichkeit dieses Geschäfts wird der Gesetzentwurf vom Nationalrat in dessen Sondersession vom 29. und 30. Oktober 2020 beraten. Die Behandlung im Ständerat und die Differenzbereinigung sind für die Wintersession 2020 vorgesehen. (TI)