Zum Verbot der Kreditkartengebühr (Ausgabe 2015-30)

Jemand muss immer zahlen

Die Überwälzung der Kreditkarten-Kosten auf den Endkunden wurde in der Schweiz durch einen Weko-Entscheid 2005 sanktioniert. Rasch etablierte sich darauf in den stationären Reisebüros die Usanz, bei Zahlung mit Kreditkarte eine Gebühr zu erheben. Auch im Online-Geschäft sprangen Anbieter und Leistungsträger nach und nach auf den Surcharge-Zug auf – man erinnere sich an die heftigen Diskussionen, welche 2011 um die «Optional Payment Charge» von Swiss resp. der Lufthansa-Gruppe entbrannte.

Nun heisst es wieder: Stopp und das Ganze zurück auf Feld 1. Die einvernehmliche Regelung zwischen der Weko und der Kreditkartenbranche hat zwar eine Senkung der Interchange Fees zur Folge (was sich auf die Händlerkommissionen auswirken wird), erlaubt aber auch die Wiederanwendung der Non Discrimination Rule. Darauf haben die Kreditkartenfirmen nur gewartet – ein Verbot der Surcharges per 1. August 2015 ist die Folge. 

Dass die Diskriminierung der Kreditkartenzahler nun wegfällt, ist das eine. Tatsache ist aber, dass es trotz Reduzierung weiterhin eine Händlerkommission gibt – nur darf diese jetzt nicht mehr auf die Kreditkartenzahler abgewälzt werden. Was ist die Folge für die Reisebüros? Um einen weiteren Margenzerfall zu verhindern, wird man die Gebühr nun generell einkalkulieren oder in andere Entgelte inkludieren müssen. Somit werden erneut sämtliche Konsumenten die (verdeckten) Kartenkosten mittragen. 

Und noch etwas anderes gilt es zu bedenken: Die Reduktion der Interchange Fee hat zur Folge, dass die Issuer (Banken, die Kreditkarten herausgeben) weniger Erlöse generieren. Dies wird man mit Erhöhungen im Pricing, z. B. bei den Jahresgebühren, oder angepassten Konditionen auszugleichen versuchen. Man kann es drehen, wie man will: Am Ende zahlt immer jemand die Rechnung. 

Beat Eichenberger