Offene Fragen zum Surcharging-Verbot (Ausgabe 2015-36)

Wie ein Fass ohne Boden

Im Handel feilscht man mit den Acquirern, die das Surcharging-Verbot von Visa und Mastercard umsetzen müssen. Doch was ist eigentlich mit American Express und Diners? Diese Karten sind nämlich von der Weko-Regelung nicht betroffen, weil es sich hier um 3-Parteien-Systeme handelt (d.h. es gibt keine Trennung zwischen Issuer und Acquirer, was somit Absprachen zur Interchange Fee ausschliesst).  

Bei Swisscard (American Express) hält man dazu fest, dass die Sistierung der Non Discrimination Rule (NDR), also die explizite Duldung der Diskriminierung von Zahlungsmitteln, bis anhin auch für American Express galt. Während bei Visa und Mastercard nun die NDR wieder zugelassen ist (was das Surcharging-Verbot zur Folge hat), ist American Express davon nicht betroffen – die Vereinbarungen mit den Vertragspartnern werden vorläufig nicht angepasst. Dies führt zur kuriosen Situation, dass im Handel bei Visa- und Mastercard-Zahlungen kein Entgelt mehr erhoben werden darf (resp. dürfte), wohl aber bei Zahlungen mit American Express – wird man in der Praxis am Verkaufspunkt differenzieren?

Und noch eine Frage steht im Raum: Was ist eigentlich Sache bei internationalen Transaktionen, z.B. einer Buchung über ein Online-Portal in Deutschland? Denn: Die Weko-Regelung bezieht sich ja nur auf domestische Transaktionen. Gemäss verlässlichen Industrie-Angaben war Surcharging (resp. Preisermässigung bei Barzahlung) im Ausland bis anhin zum Teil auch erlaubt, was sich aber bald ändern soll: Spätestens mit der Einführung einer Honor All Cards Rule per 9.6.2016 und der Umsetzung der zweiten EU-Zahlungsdienste-Richtlinie per Ende 2017 soll das Surcharging-Verbot in der ganzen EU wieder eingeführt werden. Wo ist nun bis dahin Surcharging rechtens und wo nicht? 

Und was ist eigentlich mit ausländischen Karten bei domestischen Transaktionen?  Ist in diesem Falle das Surcharging auch untersagt? Kein Zweifel: Fortsetzung folgt. 

Beat Eichenberger