On Top (Ausgabe 2015-37)

Airlines droht neu eine Busse, wenn sie Passagiere ohne gültige Reisedokumente in die Schweiz befördern. Die strengeren Auflagen treten am 1. Oktober 2015 in Kraft. Bisher musste ihnen das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuerst eine Verletzung der Kontrollpflicht nachweisen. Eine Airline muss neu nachweisen, alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen zu haben, damit sie nur Personen mit

Airlines droht neu eine Busse, wenn sie Passagiere ohne gültige Reisedokumente in die Schweiz befördern. Die strengeren Auflagen treten am 1. Oktober 2015 in Kraft. Bisher musste ihnen das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuerst eine Verletzung der Kontrollpflicht nachweisen. Eine Airline muss neu nachweisen, alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen zu haben, damit sie nur Personen mit gültigen Reisedokumenten befördert. Kann sie das nicht, droht ihr eine Strafe von CHF 4000 pro Passagier, in schwerwiegenden Fällen sogar von CHF 16000. 

Der Flughafen Zürich will Airlines und Passagiere mit einer jährlichen Gebührenreduktion von rund CHF 40 Mio. entlasten. Ermöglicht wird dies mit einem revidierten Gebührenvorschlag, auf den sich der Flughafen Zürich mit den Beschwerdeführern Swiss und weiteren Airlines sowie dem B.A.R. (Board of Airline Representa-tives) aufgrund eines klärenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts verständigt hat. Aktuell betragen die Gebühren CHF 36.40 für abfliegende Lokalpassagiere und CHF 18.90 für Transitpassagiere. Wie die neuen Ansätze aussehen werden, kann laut Flughafen-Sprecher Michael Stief erst nach der Zustimmung durch das BAZL zum neuen Gebührenvorschlag kommuniziert werden.