Kreditkartenzuschlag noch nicht vom Tisch (Ausgabe 2016-01)

Transparenz ist notwendig

Das im Raume stehende (vertragliche) Verbot eines Kreditkartenzuschlags ist komplex und sorgt für Ärger. Auch wenn die Gebühren für den Handel aufgrund der ihrerseits gesunkenen Interchange-Fees nun reduziert werden – die Kosten sind nicht vom Tisch. Diese müssten bei einem Surcharging-Verbot einkalkuliert oder über andere Entgelte aufgefangen werden, was wiederum einer unfairen Belastung sämtlicher Kunden entspricht.

Kein Wunder, hat man in der Branche nicht überall Freude an den Recherchen von TRAVEL INSIDE: Das «Verbot» ist ja nicht gesetzlich geregelt, sondern steht auf vertragsrechtlicher Basis. Verständlich, dass man sich hier nicht gerne in die Karten schauen lässt. Das gilt auch für die Strategie, das Fallbeil so lange wie möglich hinauszuzögern. Mit dem Totschweigen des Themas ist der Sache aber nicht gedient – im Gegenteil: Nur wer Hintergründe, Spielregeln und Risiken kennt, kann sich in diesem intransparenten Spiel behaupten. 

So ist es Stand heute durchaus «rechtens», wenn Visa und Mastercard ihre Spielregeln (resp. Richtlinien) ändern – ausser dies wird gerichtlich anders beurteilt. Umsetzen müssen die neuen Richtlinien die Akquirer, die mit den Händlern Kartenakzeptanzverträge abschliessen. Können sie sich nicht durchsetzen, drohen ihnen von den Kartenorganisationen Verfahren und Bussen. Andererseits kann ein Akquirer einem Händler, der den neuen Bestimmungen nicht Folge leistet, die Lizenz entziehen. Was im Handel aber nicht gross Eindruck machen dürfte, denn er kann ja den Akquirer wechseln oder künftig ganz auf Kreditkarten verzichten. Das hält die Akquirer wiederum von einem allzu harten Durchsetzungsdruck ab – eine kritische Sandwichposition.  

Beim Handel liegt schliesslich das Risiko, dass die trotz «Verbot» erhobenen Surcharges von den Karteninhabern angefochten werden, was zu Rückbelastungen führen könnte – auch das gilt es zu bedenken. 

Beat Eichenberger