Härtefallhilfe: Der sparsame Ständerat setzt sich durch

Regeln, wann ein Unternehmen als Härtefallhilfe gilt, werden im Covid-19-Gesetz nicht wesentlich geändert.
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Bei den Uneinigkeiten zwischen den beiden Parlamentskammern bei der Härtefallhilfe hat sich der sparsamere Ständerat gegen den spendableren Nationalrat durchgesetzt. Die beiden Räte haben sich in der Einigungskonferenz auf einen Kompromiss geeinigt, der nun noch von beiden Kammern formell genehmigt werden muss.

Die Regeln, wann ein Unternehmen als Härtefallhilfe gilt, werden damit im Covid-19-Gesetz nicht wesentlich geändert. Das ist für die Reisebranche insofern von Belang, dass bereits laufende Gesuche und auch Zahlungen in den Kantonen weiter gehen können. Bei einer Änderung der Bezugsberechtigungen, auch was die Harmonisierung gesamtschweizerisch betrifft, hätten diverse Kantone neue Beschlüsse ihrer Regierungen oder sogar ihrer Parlamente benötigt.

Konkret soll auf eine Ausweitung der Härtefalldefinition verzichtet werden. Wie heute soll ein Unternehmen als Härtefall gelten, das einen Umsatzeinbruch von mindestens 40% verzeichnet. Der Nationalrat wollte in den letzten Tagen und Wochen an dieser Schwelle schrauben. Der Ständerat lehnte das jeweils ab – mit dem Verweis, dass die Spielregeln nicht während des Spiels geändert werden sollten.

Bei den Finanzhilfen für grosse Unternehmen ging es in der Einigungskonferenz noch um Details. Grundsätzlich will das Parlament hohe Ausschüttungen von Härtefallgeldern an zusätzliche Bedingungen knüpfen und die Unternehmen verpflichten, im Falle eines Gewinns die Summe zurückzuerstatten. Wenn der À-fonds-perdu-Beitrag CHF 5 Mio. Franken übersteigt, soll das Unternehmen eine Eigenleistung nachweisen müssen.

Einen Kompromiss gefunden hatten die Räte bei der Hilfe für Selbstständigerwerbende. Gemäss Parlamentsentscheid sollen künftig Personen als massgeblich eingeschränkt gelten, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 30% im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben. Heute ist ein Umsatzminus von mindestens 40% massgebend

Keine Änderungen soll es beim Mietrecht geben. Der Nationalrat wollte Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter im Gesetz verankern, die mit der Bezahlung ihrer Mietzinsen und Nebenkosten im Rückstand sind. Die Einigungskonferenz beantragt wie die kleine Kammer, beim geltenden Recht zu bleiben.

Schliesslich beantragt die Einigungskonferenz, dass Personen mit tiefen Löhnen bei Kurzarbeit bis Ende Juni 2021 den vollen Lohn entschädigt erhalten. Der Nationalrat wollte die Bestimmung bis Ende Jahr ausweiten.

Der Vorschlag der Einigungskonferenz muss am Donnerstag von beiden Räten gutgeheissen werden. Ein Nein kann praktisch ausgeschlossen werden. Würde nur ein Rat den Einigungsantrag ablehnen, wäre die Gesetzesrevision vom Tisch. (TI)