Angriff auf Retailer-Gebühren (Ausgabe 2006-47)

Konsumentenschützer-Zeitschrift fordert dazu auf, den Reisebüros keine Beratungsgebühr zu bezahlen.

«Saldo», eine Zeitschrift der Konsumenteninfo AG, betitelt in seiner Ausgabe vom Mittwoch eine Box mit «Beratungsgebühren nicht bezahlen». Diese Box ist Bestandteil eines Beitrages mit dem Titel «Firmen verdienen hinter dem Rücken der Kunden».

Gemäss der Konsumentenschützer-Zeitschrift gelte ein im März 2006 gefälltes Bundesgerichtsurteil über die nicht zulässige Einbehaltung von Kommissionen in der Vermögensverwaltung auch für die Reisebranche. «Sobald sich ein Reisebüro separat für eine Beratungsdienstleistung bezahlen lässt, handelt es im Auftrag des Kunden und ist gesetzlich verpflichtet, alle Vergütungen Dritter offenzulegen, schreibt «Saldo» und fährt fort: «Kommissionen gehören dem Kunden – es sei denn, er hätte im Wissen um die Höhe dieser Zahlungen ausdrücklich darauf verzichtet.»

Die Zeitschrift zitiert verschiedene Rechtsprofessoren der Universitäten Basel, Bern und St. Gallen, welche diesen Sachverhalt offenbar bestätigen. Ivo Schwander, Professor für Privatrecht an der Universität St. Gallen, soll folgendes gesagt haben: «Der Reisebürokunde bezahlt die Beratungsgebühr nur, wenn er nichts kauft. Bucht er aber nach der Beratung eine Reise, wird ihm jede Gebühr erlassen.»

Gemäss «Saldo» anerkennt TUI-Vertriebschef Rainer Schenkel den Handlungsbedarf. Aus diesem Grund würden die Kunden auf deren Wunsch ab sofort über alle Kommissionen informiert, welche dem Reisebüro zustehen. Kuoni dagegen habe die Meinung geäussert, es bestehe «keine Pflicht und im Übrigen auch kein schützenswertes Interesse des Kunden, allfällige Kommissionen Dritter offenzulegen». Kuoni wolle seinen Kunden deshalb keine entsprechende Auskunft geben.
Im Verlauf der Recherchen ist auch der SRV mit dieser Problematik konfrontiert worden. Gemäss Geschäftsführer Walter Kunz ist er daran, diesen Sachverhalt abzuklären.

Die «Saldo»-Tipps

Retailer müssen wissen, was die Konsumentenschützer-Zeitschrift geschrieben hat.

• «Bezahlen Sie so genannte Beratungsgebühren nur, wenn Ihnen der Anbieter die genaue Höhe aller Kommissionen darlegt, die er von Dritten erhält.»

• «Sie können sich aber auch mit dem Reisebüro darauf einigen, dass die Kommissionen nicht offengelegt werden. In diesem Fall sollten Sie aber keinerlei zusätzliche Gebühren bezahlen.»