Neue Informationspflichten bei Reiseversicherungen (Ausgabe 2007-01)

Seit Jahresanfang bestehen im Versicherungswesen neue Pflichten. Das bringt auch der Reisebranche Mehrarbeit.

Bei den Versicherungen hat der Konsumentenschutz Einzug gehalten. Seit dem
1. Januar 2007 sind neue Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Kraft. Dieses Gesetz ist auch für sämtliche Reiseversicherungen massgebend. Die Versicherungsgesellschaften haben den Kunden vor Abschluss des Versicherungsvertrages über ihre Identität, den wesentlichen Inhalt der Versicherung zu informieren und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen abzugeben.

Was bedeutet dies für das Reisebüro? Ganz klar: Auf die Schweizer Reisebüros kommen neue Informationspflichten zu. Bei Reiseversicherungen hat die Versicherungsgesellschaft keinen direkten Kontakt mit dem Kunden, so dass das Reisebüro, gewissermassen als «verlängerter Arm» der Versicherung, diese Informationen den Reisenden zu geben hat.

Wer die entsprechenden Gesetzesbestimmungen liest, wird überrascht sein, welch detaillierte Informationen gegeben werden müssen. Eine kaum zu bewältigende Arbeit. Daher hat die Elvia Reiseversicherung als Übergangslösung Informationsblätter geschaffen. Diese enthalten alle notwendigen Angaben.

Schliesst der Kunde nun eine Reiseversicherung ab, hat das Reisebüro das entsprechende Informationsblatt dem Kunden vor Vertragsabschluss mitsamt den Allgemeinen Versicherungsbedingungen auszuhändigen. Dadurch hat es die Informationspflichten bereits erfüllt.

Rolf Metz*

* Rolf Metz ist Fürsprecher und Spezialist in Rechtsfragen rund um das Reisen.


Wie bieten die Reiseversicherer Hand?

Um die Arbeit der Reisebüros zu erleichtern, ist die Elvia zur Zeit daran, diese Informationen in die automatischen Buchungsabläufe zu integrieren, so dass die Reisebüros diese Informationen auf einfache Art und Weise dem Kunden geben können.

Die Europäische Reiseversicherung setzt die Gesetzesänderung im Rahmen der laufenden Materialumstellung um und hat entsprechende Angaben auf ihrer Internetseite publiziert.