Prime News 2 (Ausgabe 2011-06)

Globetrotter Group mit 229 Mio. Umsatz 2010 erzielte die Globetrotter Group AG einen Reiseumsatz von CHF 229 Mio. und nimmt nach eigenen Aussagen somit den vierten Platz in der Schweizer Reisebranche ein. Mit CHF 154 Mio. macht der Globetrotter Travel Service mit 21 Filialen und drei Geschäftsreiseabteilungen den grössten Anteil des erzielten Umsatzes aus. Sehr

Globetrotter Group mit 229 Mio. Umsatz

2010 erzielte die Globetrotter Group AG einen Reiseumsatz von CHF 229 Mio. und nimmt nach eigenen Aussagen somit den vierten Platz in der Schweizer Reisebranche ein. Mit CHF 154 Mio. macht der Globetrotter Travel Service mit 21 Filialen und drei Geschäftsreiseabteilungen den grössten Anteil des erzielten Umsatzes aus. Sehr erfreulich entwickelten sich laut CEO André Lüthi auch die Nischen-anbieter Background Tours, Globo-Study, Globotrek, Bike Adventure sowie das Ayurveda Team. Weitere Akquisitionen sind laut Lüthi nicht ausgeschlossen, 2011 wolle man sich aber primär auf die Konsolidierung fokussieren. 

Edelweiss Air bald nach Fort Myers?

Die Winterplanung 2011/12 von Edelweiss Air (EDW) ist noch nicht einmal abgeschlossen, da macht bereits ein Gerücht für den Sommer 2012 die Runde: Offenbar bekundet EDW gros-ses Interesse an einer Verbindung ab Zürich nach Fort Myers (Florida). Peter Spring, am Visit USA Seminar aufgrund der neuen EDW-Flüge nach Whitehorse/Anchorage präsent, wolle sich das «einmal anschauen» – ein Dementi tönt anders.

EU will Verwendung von Paxdaten vereinheitlichen

Mit Blick auf die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie zu Passagierdatensätzen vorgelegt. Der Vorschlag verpflichtet die Fluggesellschaften, Daten der Fluggäste, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen, an die EU-Mitgliedsstaaten weiterzuleiten – betroffen könnten also auch Flüge von der Schweiz in die EU und umgekehrt sein. Die Kommission schlägt vor, dass die Airlines die in ihren Buchungssystemen erfassten Fluggastdaten an eine eigens dafür zuständige Stelle im Ankunfts- oder Abflugmitgliedsstaat übermitteln sollen. PNR-Daten dürfen nur zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität und terroristischen Straftaten verwendet werden.