Sind Sie sicher? (Ausgabe 2015-39)

Reisebüros müssen ihre Kunden auf die Möglichkeit hinweisen, eine Reiserücktritts- und Rückreiseversicherung abzuschliessen. Zudem verlangt das Pauschalreisegesetz die Kundengeld-Absicherung. Wie steht es dagegen mit der Absicherung des Reisebüros selbst gegen seine Geschäftsrisiken? Reisebüro Rotor leitet das Geld des Kunden Scharf an den Heli-Veranstalter in Kanada weiter. Der TO geht vor Abreise Konkurs. Scharf fordert von

Reisebüros müssen ihre Kunden auf die Möglichkeit hinweisen, eine Reiserücktritts- und Rückreiseversicherung abzuschliessen. Zudem verlangt das Pauschalreisegesetz die Kundengeld-Absicherung. Wie steht es dagegen mit der Absicherung des Reisebüros selbst gegen seine Geschäftsrisiken?

Reisebüro Rotor leitet das Geld des Kunden Scharf an den Heli-Veranstalter in
Kanada weiter. Der TO geht vor Abreise Konkurs. Scharf fordert von Rotor den Reisepreis CHF 7800 zurück. Hat das Reisebüro die Tour nur vermittelt, schuldet es dem Kunden nichts. Trat Rotor aber als Veranstalter auf, muss es den Reisepreis an Scharf rückerstatten und bleibt auf dem Schaden sitzen, sofern es im Land der Destination keine Reisegarantie wie in der Schweiz gibt. Zur Sicherheit sollte das Reisebüro die Leistung daher bloss vermitteln statt in eigenem Namen veranstalten.

Angenommen, die Ski-Tour fand statt, bei stürmischem Wetter, Scharf verletzt sich schwer. Seine Unfallversicherung greift für die Kosten auf das Reisebüro als TO zurück. Rotor meldet den Schaden umgehend seiner Betriebshaftpflichtversicherung an, welche Schaden und Rechtslage prüft und ihn gegebenenfalls für das Reisebüro bezahlt.

Nicht gedeckt ist dieser Schaden, falls Scharf den Flug trotz ausdrücklichem Abraten des Heli-Piloten verlangt hat. Bei Selbstverschulden wehrt sich entweder die Haftpflicht- oder eine Rechtsschutzversicherung von Rotor gegen die Schadenersatzforderung und trägt die nötigen Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr.

Der Reiseberater erkrankt ob dieser Querelen und ist arbeitsunfähig. Im 9. Dienstjahr bei Rotor hat er Anspruch auf seinen Lohn für weitere 15 Wochen (ZH-Skala). Rotor hat dafür eine Krankentaggeldversicherung, die nach kurzer Karenzfrist die Lohnkosten übernimmt.

Reisebüros kümmern sich also mit Vorteil um ihre Versicherungslage. Allgemein üblich ist, sein Mobiliar zu versichern. Zur Hausrat- gehört oft eine Haftpflichtversicherung, die aber das typische Kerngeschäfts-Risiko nicht abdeckt. Mit Betriebshaftpflicht-, Rechtsschutz- und Krankentaggeld-Versicherung sind Reisebüros demgegenüber abgesichert.

Allerdings sollte man vor dem Abschluss einer Versicherung das Kleingedruckte studieren und auch verstehen; denn oft kommt vor, dass genau der konkrete Fall von der Deckung ausgenommen ist. Sind Sie sicher, dass und wofür genau Ihr Betrieb versichert ist?