Wie sicher ist das Kundengeld? (Ausgabe 2015-51)

Ein Vergleich zeigt, wie unterschiedlich die Schweizer Absicherer aufgestellt sind.

Dass es schwarze Schafe unter den Reisebüros gibt, die nicht über eine gesetzlich vorgeschriebene Kundengeldabsicherung verfügen, wird immer wieder thematisiert. Durch welche Faktoren zeigt sich aber, wie solide die Kundengeldabsicherungen selbst sind? TI hat vier Absicherer aus der Schweizer Reisebranche verglichen.

Als Erstes ins Auge fällt bei einem Vergleich die sogenannte Mindestgarantiesumme, die mit bis CHF 50000 v.a. für kleine Reisebüros hoch erscheint. Für eine Sicherheit muss jedoch ein gewisser Kapitalstock hinterlegt werden. Die Summe ist zudem eine relative Grösse, da der Beitrag vom Absicherer immer nach ermitteltem Risiko und Umsatz des Reisebüros festgelegt wird. Diese Überprüfung anhand von eingereichten Unterlagen, wie z.B. der Bilanz/Erfolgsrechnung, kostet den Bewerber beim Aufnahmeverfahren je nach Absicherer eine Gebühr zwischen CHF 1000 und CHF 1500. Die Garantiesummen der einzelnen Teilnehmer sind bei seriösen Absicherern auf einem externen Sperrkonto hinterlegt und bleiben so sowohl von Schadenfällen anderer Teilnehmer als auch bei einem allfälligen Konkurs des Absicherers selbst unberührt. 

Ein entscheidendes Kriterium für die Sicherheit ist auch die Rechtsform. «Man kann sagen, dass die Stiftung im Vergleich zur Genossenschaft oder zum Verein die am strengsten kontrollierte Rechtsform ist», so Reise-Rechtsanwalt Peter Krepper. Sie untersteht der eidg. Stiftungsaufsicht, welche diese jährlich beurteilt.

Ein weiterer zentraler Punkt ist, ob der Absicherer selber von einer Revisionsgesellschaft kontrolliert wird, da diese externe Prüfung weitere Transparenz leistet. Nicht bei allen von TI analysierten Absicherern ist dies der Fall. Ausschlaggebend ist auch die Summe, welche für einen allfälligen Schadenfall zur Verfügung steht. Enthalten sind in dieser u.a. Eigenmittel des Absicherers oder Rückstellungen. Die Rückversicherung kommt zum Zuge, wenn die Schadensumme eines oder mehrerer Konkursfälle eine bestimmte Betragsgrösse übersteigt.

Damit es gar nicht so weit kommen kann, überprüfen alle befragten Absicherer jährlich ihre Mitglieder. Nicht alle schaffen es jedoch, 100% zu kontrollieren. Ein Restrisiko bleibt ohnehin, wie Luc Vuilleumier, Präsident der Swiss Travel Security, erklärt: «Wir müssen uns bei den Überprüfungen auf die letzten Geschäftsberichte verlassen und können uns deshalb oft erst neun Monate oder noch später ein Bild von der Situation verschaffen.»

Bei Unstimmigkeiten werden zusätzliche Unterlagen wie eine Steuererklärung oder aktuelle Bankauszüge verlangt, welche die Liquidität der Unternehmung aufzeigen. Eine Bürgschaft oder gegebenenfalls eine Erhöhung der Garantiesumme können ebenfalls verlangt werden. Werden diese Forderungen nicht erfüllt, wird teils eine Verzugs-Gebühr fällig. «Im Extremfall wird der Teilnahmevertrag aufgelöst», so z.B. Stefan Spiess vom Garantiefonds. Bei positiven Ergebnissen einer Prüfung kann eine Garantiesumme aber auch nach unten korrigiert werden, wie Vuilleumier erklärt.

Jessica Weber / Stephanie Günzler