Staatsvertrag hemmt Expansion des Airports (Ausgabe 2016-08)

Der Flughafen Altenrhein ist zwar schweizerisch und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) unterstellt, der gesamte Betrieb wird aber durch einen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Österreich geregelt. Bei Entscheiden – ob Öffnungs-/Ruhezeiten, Flugverbot über Mittag oder Ausbau der Infrastruktur – gilt immer das restriktivere Recht und das ist meistens das österreichische. Steffen: «Wir können dadurch

Der Flughafen Altenrhein ist zwar schweizerisch und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) unterstellt, der gesamte Betrieb wird aber durch einen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Österreich geregelt. Bei Entscheiden – ob Öffnungs-/Ruhezeiten, Flugverbot über Mittag oder Ausbau der Infrastruktur – gilt immer das restriktivere Recht und das ist meistens das österreichische. Steffen: «Wir können dadurch vieles nicht realisieren und die Entscheidungswege sind unverhältnismässig lang. Der Prozess der Planungsgenehmigung für den neuen Hangar dauert nun schon sechs Jahre. Noch nie war ich mit so vielen Auflagen konfrontiert. Ich spreche sogar von einer fehlenden Rechtssicherheit, mit der wir uns konfrontiert sehen. Wir stecken in einer Sackgasse, gefragt ist politischer Wille von beiden Seiten, um eine vernünftige Weiterentwicklung realisieren zu können.» Dass auf der anderen Seite des Bodensees der Flughafen Friedrichshafen staatlich subventioniert wird und mit rund fünf Mal tieferen Gebühren am Markt agiert, unterstreicht für Steffen die Dringlichkeit -einer Problemlösung.

UH