Keine «Fünfte Freiheit» ohne Gegenleistung für die Schweiz (Ausgabe 2016-09)

Das BAZL gibt «nicht einfach so» Flüge an Golf-Airlines frei.

Ein Direktflug Schweiz–Mexiko mit einer arabischen Airline? Ein entsprechender Antrag der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) beim Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat unlängst für viel Aufsehen gesorgt. Der Swiss-Pilotenverband Aeropers reagierte besonders heftig und sprach von einer Gefahr, die vom «ungebremsten Wachstum der staatssubventionierten Fluglinien aus dem Mittleren Osten» auf die Arbeitsplätze in der Schweizer Luftfahrtindustrie ausgehe. Im Interesse der Schweiz müsse das BAZL das Gesuch, das die sogenannte «Fünfte Freiheit der Luft» betreffe, ablehnen. 

Ist es wirklich so dramatisch? Und was ist überhaupt diese Fünfte Freiheit? «Alles halb so wild», beruhigt BAZL-Sprecher Urs Holderegger. Zwar entscheide sich erst in ein paar Wochen, ob dem Antrag entsprochen werde oder nicht. «Sie können jedoch davon ausgehen, dass wir nicht einfach Flüge freigeben, ohne dass auch eine Gegenleistung für die Schweiz dabei herausspringt», so Holderegger. Und schon gar nicht habe man zum Ziel, das Netz der Swiss kaputtzumachen. Diese biete Mexiko aber ja gar nicht an und habe im Gespräch auch weitaus weniger heftig reagiert als dies in der «skurrilen» Stellungnahme von Aeropers der Fall gewesen sei. Zudem habe er das Gefühl, dass es den VAE derzeit lediglich darum gehe, die Strecke einfach mal freizuschalten. Ein wirkliches Interesse einer Airline gebe es offenbar gar nicht, heisst es beim BAZL. 

Mit der Fünften Freiheit bekäme eine VAE-Airline das Recht, z.B. ab Dubai nach Zürich zu fliegen, hier Passagiere aufzunehmen und diese dann nach Mexiko zu fliegen. Das Abkommen zwischen der Schweiz und den VAE erlaubt den entsprechenden Airlines (Emirates und Etihad) bereits, ab der Schweiz alle Ziele in Europa anzufliegen. Für einen Mexiko-Flug bräuchte es eine Zusatzgenehmigung des BAZL. «Das Abkommen muss der Bundesrat genehmigen, Details regeln wir», so Holderegger. Dazu gehören u.a. auch Dinge wie die Flug-Frequenzen.  

Die Fünfte Freiheit wird laut BAZL nicht oft in Anspruch genommen. So gebe es z.B. für die VAE den Zusatzvertrag, via Basel oder Genf an Ziele in Nord-Amerika fliegen zu dürfen. Dieses Recht werde jedoch gar nicht genutzt. Wenn eine Airline für einen Flug nicht genug Passagiere zusammenbekomme, nehme sie diesen eben nicht auf. 

Auch die Swiss nutzt die Fünfte Freiheit, z.B. auf ihrem Flug Zürich–Dubai–Muskat. Dazu sagt die Swiss: «Generell sind Luftfahrtabkommen sehr wichtig für uns.» Von grosser Bedeutung sei das Abkommen mit der EU, durch welches Schweizer Airlines freien Zugang zum EU-Luftfahrtmarkt geniessen. Swiss nutze dies, wo es wirtschaftlich Sinn mache. Auch Mexiko sei ein interessanter Markt für die Swiss, aber auch für Mutter Lufthansa. 

Swiss und BAZL geben als oberstes Ziel an, Schweizer Passagieren möglichst gute Direktverbindungen anbieten zu können. Der Hub Zürich spiele dabei eine Schlüsselrolle. 

Stephanie Günzler