Fragen und Antworten zur aktuellen Lage bei Air Berlin/Niki

    Niki-CCO Armin Bovensiepen gibt Antworten.

    Air Berlin/Niki: Bovensiepen gibt Antworten auf brennende Fragen

    Fragen und Antworten zur aktuellen Lage bei Air Berlin.

    Wird der Flugbetrieb bei Air Berlin/Niki fortgeführt?
    Ja, der Flugbetrieb wird fortgeführt. Der veröffentlichte Flugplan von Air Berlin/Niki ist gültig. Air Berlin und Niki werden die Flüge wie veröffentlicht durchführen. Sollten bspw. aus operativen Gründen Änderungen erforderlich sein, werden wir umgehend darüber informieren.

    Ist Niki auch insolvent?
    Nein, es gilt der am 15. August 2017 veröffentlichte Stand. Niki ist nicht insolvent. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, einen Insolvenzantrag für Niki zu stellen. Der Flugbetrieb geht uneingeschränkt weiter.

    Hat Air Berlin noch eine Zukunft?
    Die Verhandlungen mit Partnern und Interessenten am Erwerb von Betriebsteilen der Air Berlin sind bereits angelaufen und verlaufen erfolgsversprechend. Diese Verhandlungen können zeitnah finalisiert werden. Air Berlin arbeitet unermüdlich daran, in dieser Situation das Beste für das Unternehmen, für ihre Kunden und Mitarbeiter zu erreichen.

    Nehmen Air Berlin und Niki neue Buchungen an?
    Air-Berlin- und Niki-Flüge sind über die bekannten Buchungskanäle und Vertriebswege weiterhin buchbar. Sämtliche Tarife bleiben vorerst bestehen.

    Wie lange im Voraus kann ich Flüge buchen?
    Der gesamte veröffentlichte Flugplan von Air Berlin und Niki kann derzeit noch gebucht werden.

    Bleibt das Produkt- und Serviceangebot von Air Berlin/Niki erhalten?
    Ja, das bestehende Produkt-/Serviceangebot bei Air Berlin und Niki bleibt derzeit erhalten.

    Bleibt mein Fluggutschein (Voucher) noch gültig und bis wann?
    Gutscheine können nicht mehr eingelöst werden. Eine Nutzung der noch nicht eingelösten Gutscheine ist insolvenzrechtlich ausgeschlossen. Für betroffene Gutscheininhaber besteht die Möglichkeit, die Forderung aus diesem Gutschein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden. Über das förmliche Verfahren werden wir später noch gesondert informieren. Bereits gebuchte Tickets unter Einlösung eines Voucher behalten ihre Gültigkeit.

    Kann ich meinen gekauften Gutschein auszahlen lassen?
    Nein, siehe vorhergehende Antwort.

    Behalten ausgestellte Tickets ihre Gültigkeit?
    Ja, alle ausgestellten Flugtickets sind weiterhin gültig.

    Werden bereits ausgestellte Tickets erstattet?
    Alle vor dem 15. August 2017 ausgestellten Tickets sind nicht mehr erstattbar. Dies ist insolvenzrechtlich ausgeschlossen. Für Tickets, die ab dem 15. August 2017 ausgestellt wurden, gelten die jeweils gültigen Tarifkonditionen.

    Bekomme ich bei der Stornierung von Tickets den gesetzlichen Anteil an Steuern und Gebühren erstattet?
    Nein. Dies ist insolvenzrechtlich ausgeschlossen. Für betroffene Passagiere besteht die Möglichkeit, die Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden.

    Können bereits erstellte Tickets umgebucht werden?
    Die bei Ticketausstellung gültigen Tarifkonditionen gelten bei Umbuchungen weiterhin. Ausgestellte Tickets können auf Basis der gültigen Tarifkonditionen umgebucht werden, sofern diese eine Umbuchung vorsehen. Falls dabei Gebühren fällig werden, müssen diese vom Kunden getragen werden.

    Bekomme ich meine Kompensation/Schadenersatzansprüche wegen Flugausfall oder Verspätung noch reguliert?
    Nein. Für Abflüge vor Insolvenzantragstellung kann leider keine Kompensation gezahlt werden. Dies ist insolvenzrechtlich ausgeschlossen. Für betroffene Passagiere besteht die Möglichkeit die Kompensationsforderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden. Für alle Abflüge nach Insolvenzantragstellung wenden Sie sich bitte an unser Guest Relation Team über unser Webformular.

    Ich habe eine Pauschalreise für das kommende Jahr 2018 gebucht und fliege mit Air Berlin – klappt das?
    Der Flugbetrieb wird derzeit trotz Insolvenz uneingeschränkt fortgeführt. Bitte wenden Sie sich für Fragen an Ihren Reiseveranstalter.

    Wie sind Air Berlin/Niki für die Vertriebspartner/Kunden erreichbar?
    Air Berlin/Niki sind über die veröffentlichten Kontaktnummern und Email- Adressen weiter uneingeschränkt erreichbar. Die bekannten Vertriebsansprechpartner stehen weiter zu Ihrer Verfügung.

    Ist Air Berlin/Niki weiterhin Mitglied in BSP?
    Ja, Air Berlin bleibt Mitglied im BSP.

    Bleibt Air Berlin Mitglied bei Oneworld?

    Ja, Air Berlin bleibt Mitglied bei Oneworld.

    Werden Tickets von Partnerairlines angenommen? Bleiben Air-Berlin-Tickets, die auf Partnerairlines ausgeflogen werden gültig?
    Ja, Air Berlin hat sichergestellt, dass Interline-Tickets voll verwendet werden können.

    Quelle: Airberlin/Niki