Sonderbeiträge für Gross-Events

Events sind in Graubünden wichtiger Teil der Angebotsgestaltung. Sie werden nun mit Sonderbeiträgen unterstützt.
Eindruck vom World Economic Forum Annual Meeting 2020 in Davos-Klosters Foto: World Economic Forum / Pascal Bitz

Der Kanton Graubünden richtet nun während zwei Jahren coronabedingte Sonderbeiträge für Veranstaltungen mit nationaler und internationaler Ausstrahlung aus, berichtet «GRheute».

Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) hat zu diesem Zweck die departementale Förderrichtlinie betreffend die Gewährung von Beiträgen an Veranstaltungen befristet angepasst und per 5. November 2021 in Kraft gesetzt. Gestützt auf die Richtlinienanpassung können nun während zwei Jahren coronabedingte Sonderbeiträge im Veranstaltungsbereich ausgerichtet werden.

Betroffen sind bestehende, wiederkehrende Sport- und Kulturveranstaltungen mit nationaler und internationaler Ausstrahlung, die ein Budget von mindestens eine Million Franken aufweisen, über ein Besucherpotenzial von mehr als 1000 Personen pro Tag verfügen, von der betroffenen Tourismusdestination als Top-Event der Destination eingestuft sind und zwischen März 2020 und September 2021 nicht durchgeführt werden konnten.

Die Details zu den Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen. Anträge auf Förderung können beim Amt für Wirtschaft und Tourismus vor der nächsten Durchführung der Veranstaltung eingereicht werden.

Die Anpassung der Förderrichtlinie durch das DVS ist eine Umsetzung des Auftrags Wilhelm betreffend Abfederung aufgrund abgesagter Grossveranstaltungen und Kongresse, welcher vom Grossen Rat in der Februarsession 2021 überwiesen wurde.