Härtefall Hotellerie – Kantone in der Pflicht

Der Bundesrat hat die Härtefallverordnung angepasst. Entgegen der Forderung von Hotellerie Suisse nach einer national verbindlichen Regelung, setzt er weiter auf kantonale Lösungen.

Dass die Corona-Krise für die Hotellerie noch nicht ausgestanden ist, belegen Prognosen renommierter Institute wie der KOF, Marktbeobachtungen und die Ende Mai durchgeführte Umfrage zur Lagebeurteilung von Hotellerie Suisse. Frühestens 2022 kann mit einer Erholung des internationalen Ferien- und Geschäftstourismus gerechnet werden.

Entsprechend können stark international ausgerichtete Destinationen und Stadthotels nur bedingt von den Öffnungsschritten profitieren. Der Anteil an Logiernächten internationaler Gäste beträgt normalerweise 55 Prozent und kann durch Binnentourismus und Gästen aus dem nahen Ausland nicht kompensiert werden.

Kantone in der Pflicht

Hotellerie Suisse forderte aus diesen Gründen eine national verbindliche Regelung, damit betroffene Betriebe coronabedingte Verluste auch im zweiten Halbjahr 2021 kompensieren lassen können. Wie auch das Parlament forderte, müsste eine Verlängerung der Härtefallregelung eine Erhöhung der Maximalbeträge und eine Verlängerung der Bezugsdauer beinhalten sowie für grosse und kleine Unternehmen zugänglich sein.

Nun stehen die Kantone in der Pflicht den betroffenen Unternehmen eine angemessene Unterstützung über den Juni hinaus zu garantieren, denn mit dieser Variante haben die Kantone die Möglichkeit Zusatzmassnahmen über die Bundesratsreserve finanzieren zu lassen. Die Zeitspanne bis das angekündigte «Recovery Programm» für den Tourismus greift muss überbrückt werden. Dieses wird nicht vor 2022 in Kraft treten und erst in den kommenden zwei Jahren wichtige Impulse für die nachhaltige Erholung der touristischen Nachfrage sowie für den Erhalt der Innovations- und Investitionskraft bringen.

Verlustgrenze mit 70 Prozent sehr hoch

Grundsätzlich ist der Entscheid des Bundesrats, die Härtefallunterstützung bei Umsatzeinbussen von 70 Prozent auch für kleine Unternehmen zu erhöhen. De Verlustgrenze wurde jedoch sehr hoch angesetzt. Dank der Öffnungsschritte werden künftige nur noch wenige Betriebe Verluste in dieser Grössenordnung erleiden. Diese werden sich, je nach Standort, viel mehr zwischen 40 und 60 Prozent bewegen. Einnahmeausfälle in dieser Grössenordnung sind jedoch für die kostenintensive Hotellerie äusserst einschneidend. Ein ausreichendes Engagement der Kantone ist deshalb um so wichtiger, um regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu erhalten. (MICE-Tip)