öV-Angebot markant reduziert – Grundangebot besteht

Der Übergangsfahrplan wird in drei Schritten umgesetzt.
©SBB/CFF/FFS
©SBB/CFF/FFS

Der Übergangsfahrplan wird ab Donnerstag, 19. März 2020, in drei Schritten umgesetzt. Die grössten Änderungen werden ab Montag, 23. März, für die Kundinnen und Kunden spürbar. Der Übergangsfahrplan gilt bis auf weiteres, mindestens bis zum 26. April 2020. Der Online-Fahrplan wird laufend angepasst. In der Umstellungsphase bis am 26. März ist der Online-Fahrplan jeweils spätestens um 20 Uhr am Vorabend für den Folgetag aktuell. 

Das Grundangebot ist gewährleistet, die Transportunternehmen bitten Fahrgäste jedoch, vor jeder Reise den Online-Fahrplan zu konsultieren. Dieser wird ab dem kommenden Sonntag täglich bis 20 Uhr aktualisiert, sobald die Fahrplanänderungen in den Systemen angepasst sind. Es gilt der Grundsatz, dass die weiterhin fahrenden Züge, wenn immer möglich nicht gekürzt werden. Die ersten und letzten Verbindungen des Tages bleiben unverändert. 

Ab heute Donnerstag, 19. März fallen folgende Züge aus: 
  • Zusatzzüge im Fernverkehr während Hauptverkehrszeit fallen aus 
  • Nachtzüge verkehren nicht mehr, der Hauptbahnhof Zürich wird auch am Wochenende in der Nacht geschlossen 
  • Internationale Züge innerhalb der Schweiz fahren nur bis zu Grenze 

Der Fernverkehr und grenzüberschreitender Regionalverkehr in der Schweiz wird am Montag, 23. März und am Donnerstag, 26. März schrittweise reduziert. Diverse Fernverkehrszüge fahren nur noch auf Teilstrecken, andere fallen komplett aus. 

Die Billettpflicht gilt auch für das öV-Grundangebot. Einzelbillette können vollumfänglich zurückerstattet werden. Für Abos gelten die üblichen Tarifbestimmungen. GAs können 30 Tage kostenlos hinterlegt werden. 

Gesunde Öv-Kundinnen und -Kunden, die eine Reise zwingend antreten müssen, sind gebeten: 
  • vor jeder Fahrt den Online-Fahrplan zu prüfen; dieser wird laufend angepasst.
  • ihre Billette elektronisch zu kaufen (zum Beispiel auf der Website oder in der App eines Transportunternehmens).
  • die Hygieneempfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zu befolgen. (MICE-tip)