«ADM können mit guten Chancen angefochten werden» (Ausgabe 2010-41)

Die Ausführungen zu den vom Schweizerischen Reisebüro-Verband (SRV) bei Dr. iur. Peter Krepper (Zürich) in Auftrag gegebenen rechtlichen Abklärungen zu einseitigen Vertragsänderungen seitens einzelner Airlines liegen vor.  Das Fazit des Rechtsanwalts: Newsletter, Booking- oder Ticketingpolicies von Airlines sind rechtlich nicht bindend, sofern dies nicht vertraglich vereinbart und akzeptiert wurde. ADMs, welche aufgrund von häufigen Anpassungen
Die Ausführungen zu den vom Schweizerischen Reisebüro-Verband (SRV) bei Dr. iur. Peter Krepper (Zürich) in Auftrag gegebenen rechtlichen Abklärungen zu einseitigen Vertragsänderungen seitens einzelner Airlines liegen vor. 

Das Fazit des Rechtsanwalts: Newsletter, Booking- oder Ticketingpolicies von Airlines sind rechtlich nicht bindend, sofern dies nicht vertraglich vereinbart und akzeptiert wurde. ADMs, welche aufgrund von häufigen Anpassungen oder Änderungen individueller Terms & Conditions einzelner Airlines zustande kommen, können mit guten Chancen angefochten werden. Eine Abwehr eines erhaltenen ADM gelingt umso eher, als dass es sich um einen besonders gravierenden und von Rechts wegen besonders fraglichen Fall handelt. Es soll mit der erfolgreichen Abwehr ein Leading Case für die Branche provoziert werden.

Die Beurteilung der Rechtsgrundlagen sei im Sinne des SRV ausgefallen und liessen grosse Chancen offen, einen möglichen Rechtsstreit gegen eine Fluggesellschaft zu gewinnen, heisst es von SRV-Seite. Der SRV wäre bereit, ein solches Leading-Case-Rechtsverfahren zusammen mit einem Mitglied durchzuführen und finanziell zu tragen, erklärt SRV-Geschäftsführer Walter Kunz.

UH