BSP: Andere Massstäbe für Airlines als für Reisebüros? (Ausgabe 2007-20)

Über das IATA-Gremium APJC ist die SRV-Fachgruppe Flug in den Prozess involviert.

Die aktuelle Diskussion und die Berichterstattung über das Anliegen der Airlines, die BSP-Zahlungsfristen zu verkürzen, hat zahlreiche Reaktionen ausgelöst. Von einer Neuregelung des Inkassos wären in der Schweiz 690 lizenzierte IATA-Agenturen betroffen. Grund genug für die Fachgruppe Flug beim Schweizerischen Reisebüro-Verband (SRV), sich mit dem Thema eingehend zu beschäftigen.

Laut Marcel Hausheer, Vorsitzender der Fachgruppe Flug beim SRV, ist der Verband nur insofern in den Prozess involviert, als er die Branche gut widerspiegle und sich daher eigne, den Puls auch bei diesem Thema zu messen.

Dank dem Einsitz der grossen Geschäftsreisen-Anbieter wie Carlson Wagonlit, HRG oder Amexco, der unabhängigen Retailer, der Ketten- und Kleinbetriebe sei in der Fachgruppe ein grosses Know-how vorhanden, verbunden mit sehr viel Engagement.
«In dieser Gruppe werden auch die Argumente und Fakten zusammengetragen, die als Leitplanken für solche Massnahmen zwingend notwendig sind oder das Vorhaben auch blockieren können. Formal sind wir in den Prozess eingebunden, indem aus der Mitte unserer Fachgruppe die Teilnehmer am APJC-Meeting gewählt werden, welche über diesen Antrag letztlich abstimmen werden», erklärt Hausheer. Das APJC (Agency Programme Joint Council) ist ein IATA-Gremium, in dem Vertreter von Airlines und Reisebüros Einsitz nehmen.

Als Argument der Airlines für eine Verkürzung der BSP-Belastungsfristen wird immer wieder ein Argument ins Feld geführt: Die Fluggesellschaften möchten das Geld möglichst rasch bei sich haben, um das Debitoren-Risiko zu minimieren, da der jährliche Verlust durch Zahlungsunfähigkeit von Agenten sehr gross sei. Dazu Hausheer: «Umgekehrt, so scheint uns, hat dieses Argument für die Agenten noch nie gegolten. Als gäbe es nur Agenten, die in finanzielle Turbulenzen geraten könnten.»