Das Aus für «Surcharging» – Kreditkartengebühr verboten (Ausgabe 2015-30)

Mit der Anpassung der Interchange-Fees führen die Kreditkarten- firmen per 1. August die «Non Discrimination Rule» wieder ein.

Seit zehn Jahren, mit der Abschaffung der Nichtdiskriminierungsklausel (Non Discrimination Rule) ist es dem Handel und somit auch den Reisebüros erlaubt, bei Bezahlung mit Kreditkarten den Kunden eine spezielle Gebühr zu verrechnen. Dies wird sich per 1. August 2015 wieder ändern: Mit der Wiedereinführung der Non Discrimination Rule verbieten die Kreditkartenfirmen dem Handel die Erhebung sog. «Surcharges».

Was führt zu dieser von den Reisebüros nicht eben bejubelten Entwicklung (siehe Box)? Im letzten Dezember schloss die Wettbewerbskommission (Weko) eine kartellrechtliche Untersuchung zum Kreditkartenmarkt mit einer einvernehmlichen Regelung ab. Diese beinhaltet die Senkung der durchschnittlichen, im Inland geltenden Interchange Fee per 1.8.2015 von heute 0,95% auf 0,70% – in einem zweiten Schritt per 1.8.2017 dann auf 0,44%. Bei der Interchange Fee handelt es sich um die Gebühr, welche bei einer Zahlung mit Kreditkarte vom Acquirer (d.h. der Institution/Bank, die Händler für die Akzeptanz von Kreditkarten anwirbt) an den Issuer (d.h. der Institution/Bank, welche die Kreditkarte herausgibt), bezahlen muss. 

Werden die Acquirer nun diesen geldmässigen Vorteil an ihre Händler weiterreichen, d.h. die Händlerkommission reduzieren? «Es gibt in der einvernehmlichen Regelung keine Verpflichtung der Acquirer, die Senkungen an den Handel weiterzugeben», erklärt Simon Bangerter vom Weko einen Grundsatz. Auch die Kreditkartenfirmen (Lizenzgeber) wie Visa oder Mastercard haben keinen direkten Einfluss auf die Kommissionen, die zwischen Acquirer und dem Handel vereinbart werden. 

Alle Experten sind sich aber einig, dass unter Wettbewerbsdruck die Acquirer ihre Konditionen für domestische Transaktionen anpassen werden (die Änderung der Interchange Fee betrifft nicht grenzüberschreitende Transaktionen). Dies zeigen auch die Erfahrungen bei vorangegangenen Senkungen. Tatsächlich bestätigen führende Acquirer wie SIX, Aduno und B+S gegenüber TRAVEL INSIDE die Absicht, Anpassungen vorzunehmen. Gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, dass die Interchange Fee nur einer von mehreren Kostenbestandteilen der individuellen Händlerkommission darstellt – die Reduktionen werden deshalb unterschiedlich ausfallen.

Wenn der Handel aber grundsätzlich weniger Kreditkarten-Kosten hat, dann steht auch die Überwälzung dieser Kosten an den Endkunden (Kreditkartengebühr, Surcharging) zur Disposition. Nachdem die Weko temporär den Kreditkarten untersagt hat, in ihren Verträgen ein Surcharging-Verbot aufzuführen, hat sich dieser Sachverhalt mit der einvernehmlichen Regelung wieder geändert: «Diese Untersagung ist nun entfallen, so dass die Acquirer wieder ein Surcharging-Verbot einführen können», hält Baumgartner (Weko) fest. Ob und wie dieses umgesetzt wird, liege bei den Kreditkartenfirmen und den Acquirern. Bei den Kreditkartenfirmen (Lizenzgeber) ist die Haltung dazu klar: Sie befürworten natürlich die Non Discrimination Rule und haben die Acquirer auch bereits darauf aufmerksam gemacht, dass das Surcharging-Verbot per 1. August 2015 in der Schweiz wieder gilt. «Surcharging stellt einen Nachteil für den Konsumenten dar und verhindert die freie Wahl seines bevorzugten Bezahlungsmittels», hält man bei Visa fest. 

Das Surcharging-Verbot durch die Kreditkartenfirmen wird von den Acquirern bestätigt – bei Missachtung werden Bussen fällig. Und: Der Handel verpflichtet sich mit der Akzeptanz eines Kartenbrands (Visa, Mastercard), dessen Richtlinien einzuhalten – Ausnahmen dürfte es auch für die Reisebüros keine geben. 

Beat Eichenberger