Du sollst dir ein Bildnis machen! (Ausgabe 2015-35)

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Sonnenuntergang im Meer … es geht der Konsument, wohin das Auge ihn führt, oder: verführt? Bilder sind mächtig: Natur, Architektur, Pool, Palmen, Drinks und frohe Menschen werben in Reiseunterlagen wirksam. Kunde Ranzig verlangt vom Reisebüro «Image-World» Geld zurück, das Appartement sei an einer lärmigen Strasse gelegen. Das Bild

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Sonnenuntergang im Meer … es geht der Konsument, wohin das Auge ihn führt, oder: verführt? Bilder sind mächtig: Natur, Architektur, Pool, Palmen, Drinks und frohe Menschen werben in Reiseunterlagen wirksam. Kunde Ranzig verlangt vom Reisebüro «Image-World» Geld zurück, das Appartement sei an einer lärmigen Strasse gelegen. Das Bild im Katalog zeigte nur die kunstvolle Hausfassade mit Garten und Bäumen.

Fürs Reisebüro stellen sich im Umgang mit Bildern Fragen: Ist es verantwortlich für erweckte Eindrücke? Darf es für Werbung Bilder aus dem Internet nutzen? Dürfen Menschen darauf erkennbar sein? Worauf ist zu achten?

In der Gerichtspraxis müssen sich nur öffentliche Personen wie Politiker/-innen und Prominente ihr Konterfei in Presse oder Internet gefallen lassen. Auch Bilder mit Gruppen im öffentlichen Raum dürfen gezeigt werden, wenn die Individuen als «Beiwerk» darauf kaum erkennbar sind. Ansonst schützen ZGB und Datenschutzrecht lebenslang davor, dass das Bild einer Person ohne Zustimmung genutzt wird.

Das Urheberrecht wiederum schützt auch Fotografen eine Zeit lang: Sie/er kann für die Bild-Nutzung Gebühren verlangen oder sie untersagen. Dies gilt sowohl für informelle als auch kommerzielle Zwecke unabhängig von der Quelle, auch bei Bildern aus dem Internet. Zulässig ist der Download und Einsatz von Bildern, die Suchmaschinen oder Bilddienste anbieten, sofern diese selbst über die Bilder verfügen dürfen.

Kunde Ranzig geht es um etwas anderes: Auch legal genutzte Bilder dürfen nach dem UWG nicht täuschen. Aus dem Bild von Haus und Garten allein lässt sich noch keine Täuschung ableiten; sich verantworten müsste der Veranstalter dagegen bei einer Bildlegende wie «Lage im Grünen», was Ruhe suggeriert.

Ob ein Bild rechtmässig in der Werbung steht, entscheidet sich im konkreten Einzelfall. Ein uraltes Regelwerk meint zwar «Du sollst dir kein Bildnis machen» (von Gott im Himmel). Das Imaginieren von irdisch Schönem gehört indes schlicht in jede Reiseunterlage und ist im obigen Rahmen auch erlaubt.

Himmlische Ruhe vor zornigen Forderungen verspricht dem Reisebüro im Übrigen, alles Wesentliche an Informationen im Text mitzuteilen; für Bilder schützt es zudem ein Hinweis wie «Bilder ohne Gewähr». Denn Bilder, so das Fazit, macht der Mensch sich so oder so, nur darf auch von irdischen Realitäten nicht erwartet werden, dass sie sich auch daran halten.