Ferienmessen und die PBV-Richtlinien (Ausgabe 2016-07)

Die ganze Branche ist in der Pflicht

Die zu Ende gegangenen Ferienmessen, vor allem Zürich und St.Gallen, haben einmal mehr gezeigt, dass die Euro-Franken-Thematik und damit verbunden insbesondere die neuen, seit 1. Januar gültigen Richtlinien zur Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV) die Branche noch eine Weile auf Trab halten werden. Trotz Mahnung und Information durch die Messeleitung haben sich an der Fespo und an der Ferienmesse St.Gallen etliche Anbieter nicht an die Vorgaben gehalten und mit Euro-Preisen um Kunden geworben.

Die Unsicherheit bezüglich Interpretation und Umsetzung der PBV-Richtlinien ist in der Branche, bei Messeveranstaltern und bei den Behörden noch immer gross. Dass die mit der Aufsicht über die Umsetzung beauftragten kantonalen Behörden überfordert zu sein scheinen, darf keine Entschuldigung für einen nicht PBV-konformen Auftritt einiger Anbieter sein. Auch mit der Nachsicht, dass die neuen Richtlinien seit 1. Januar zu einem Zeitpunkt in Kraft traten, als die Sommerkataloge 2016 bereits gedruckt waren, muss nun Schluss sein. Gesetze und Verordnungen sind dazu da, umgesetzt und eingehalten zu werden. Auch wenn inzwischen allen klar sein sollte, wie Angebote von ausländischen Veranstaltern in der Schweiz ausgeschrieben und verkauft werden müssen, sieht die Realität anders aus.

Gefordert ist nun vor allem auch die Branche selber. Der Schweizer Reise-Verband (SRV) muss in der PBV-Thematik eine führende Rolle übernehmen, insbesondere bei der Aufklärung und Information der Branche. Unsicherheit und grosser Interpretationsspielraum waren noch nie gute Ratgeber bei der Umsetzung von Verordnungen. Aber auch der Markt allgemein muss für das Thema sensibilisiert werden. Einiges wurde zwar initiiert, aber die bisherige Erfahrung zeigt, es war wohl noch nicht genug.

Auch Martin Wittwer, CEO von TUI Suisse und SRV-Vorstandsmitglied, ist in der Pflicht. Er muss sein Gewicht in die Waagschale werfen, wie der Fall des TUI Reisecenter Konstanz an der Ferienmesse St.Gallen zeigt. Er, der die Euro-Franken-Thematik immer wieder ins Gespräch gebracht hat, muss sich am Sitz von TUI Deutschland dafür stark machen, dass sich die grenznahen TUI-Agenten bei Aktivitäten auf Schweizer Boden an die hier geltenden Vorschriften halten. Wenn es sich, wie bei Konstanz, um eigenständige Franchise-Partner handelt, kann die Forderung nur heissen: Anpassung der Franchise-Verträge und Aufnahme einer entsprechenden Passage.

Urs Hirt