Flexible Lösung nötig (Ausgabe 2007-20)

Urs Hirt über die BSP-Abrechnungsfristen

Wieder einmal beschäftigt das Verhältnis zwischen Reisebüros, TOs und Brokern auf der einen und Airlines auf der anderen Seite die ganze Tourismusbranche. Die Fluggesellschaften möchten kürzere Fristen für die BSP-Belastungen einführen. Statt der bisher üblichen monatlichen Verrechnung steht eine 14-tägliche oder gar wöchentliche Abrechnung neu zur Diskussion.

Die Forderung der Airlines ist nachvollziehbar. Es geht um Millionen-, ja Milliardenbeträge – da spielt es eine erhebliche Rolle, ob den Fluggesellschaften diese Summen zwei oder gar drei Wochen früher gutgeschrieben werden als bis anhin.

Aber auch die Vorbehalte oder gar die Ablehnung bei den IATA-Agenturen sind berechtigt. Mit einer Verkürzung der BSP-Zahlungsfrist wären bei vielen Reisebüros Liquiditätsprobleme vorprogrammiert, zahlen die meisten Reisenden ihre Rechnung doch erst kurz vor Abreise oder – im Fall von Geschäftsreise-Anbietern – innerhalb von Spezialabkommen oftmals erst zu einem späteren Zeitpunkt. Das Thema ist komplex; eine Patentlösung, geschweige denn eine einheitliche Lösung, kaum denkbar. Zu unterschiedlich sind die Einflüsse einer Neuregelung auf die verschiedenen Geschäftsmodelle an der Front.

Die involvierten Partner, allen voran die Gremien der IATA/BSP und die Kontakt-Plattformen zwischen Airlines, Reisebüros und Verband, sind gefordert, anstelle einer einseitigen Verordnung alternative Modelle zu finden. Der Ansatz von individuellen Abkommen auf freiwilliger Basis, wie er von Marcel Hausheer, Chef der SRV-Fachgruppe Flug, ins Feld geführt wird, geht in die richtige Richtung. Richtig konditioniert, könnten sie Anreiz genug sein, auf eine 14-tägliche oder gar wöchentliche BSP-Belastung einzutreten. Laut Hausheer könnte eine solche Regelung einzelnen Agenturen helfen, das eigene Cash-Management zu optimieren und davon zu profitieren, dass IATA/BSP im Gegenzug eine allfällige Bankgarantie reduziert oder gar erlässt. Unterstützung für Lösungen in diese Richtung erhält er von Kollegen in anderen europäischen Ländern.

Die Angelegenheit entbehrt nicht einer beträchtlichen Brisanz. Eine einseitige Verordnung bzw. Zwangsmassnahme von Seiten IATA/BSP würde die Branche kaum goutieren. Und bei der Komplexität der Materie sowie der Vielfalt der Meinungen und involvierten Parteien dürfte ein Entscheid kaum wie vorgesehen bereits im Juni fallen.