FTI fährt bei Kommissionen zweigleisig (Ausgabe 2015-30)

Retailer haben die Wahl zwischen Pauschal- und Vollsortiment-Modell.

Mit den neuen Modularprodukten führt FTI Schweiz ab der Wintersaison 2015/16 eine neue Vergütungsregelung ein. Zur Wahl stehen zu Beginn zwei Modelle: das bestehende Pauschal- und neu das Vollsortiment-Modell. 

Wer künftig die ganze FTI-Palette (Pauschal- und Bausteinangebote) verkaufen will, kann auf das Vollsortiment-Modell mit vier Kommissionsstufen setzen. Allerdings liegt der zu erreichende Mindestumsatz bis zum 31. Oktober 2016 weitaus höher als bislang und ist wie folgt gestaffelt: 10% (Mindestumsatz CHF 200000), 11% (CHF 350000), 12% (CHF 600000) und 13% (CHF 850000). Daneben haben die Reisebüros Anspruch auf einen Steigerungsbonus von bis zu 2%. Buchungen der Veranstaltermarken 5vorFlug und BigXtra werden mit 10% kommissioniert und zählen voll zum FTI-Group-Umsatz. «Wer das Vollsortiment wählt, darf auf der gleichen Stufe starten, auf der er vorher war», erklärt Simon Dreyer, Head of Sales & Marketing bei FTI.

Wer wie bisher vor allem auf FTI-Pauschalprodukte setzt, darf beim Pauschal-Modell bleiben, welches wie im Vorjahr ebenfalls vier Kommissionsstufen zwischen 10% (Mindestumsatz CHF 30000) und 13% (CHF 240000) vorsieht. Agenturen unter dem Mindestumsatz und Neuagenturen bekommen eine Kommission von 8%. Gleichbleibend ist der Steigerungsbonus von bis zu 3%. 

Wer das Pauschal-Modell wählt und trotzdem ab und an modular bucht, erhält eine Basiskommission von 10%.  

SG