Garantiefonds: Mehr Bonitätsprüfungen (Ausgabe 2007-30)

Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche hat im vergangenen Jahr die Bonität seiner Mitglieder genauer prüfen lassen. Die Jahresrechnungen von 240 Unternehmen wurden unter die Lupe genommen – laut Geschäftsführer Urs Herzog rund ein Viertel mehr als 2005. «In rund einem Viertel aller Fälle war eine vertiefte Weiterbearbeitung notwendig, und Massnahmen – insbesondere Erhöhungen von Bankgarantien

Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche hat im vergangenen Jahr die Bonität seiner Mitglieder genauer prüfen lassen. Die Jahresrechnungen von 240 Unternehmen wurden unter die Lupe genommen – laut Geschäftsführer Urs Herzog rund ein Viertel mehr als 2005. «In rund einem Viertel aller Fälle war eine vertiefte Weiterbearbeitung notwendig, und Massnahmen – insbesondere Erhöhungen von Bankgarantien – mussten ergriffen werden. Diese Zunahme der Kontrollen trägt wesentlich dazu bei, Probleme frühzeitig zu erkennen und damit die Risiken für die Stiftung besser zu überblicken und auf einem möglichst tiefen Stand zu halten», erklärt Herzog. Der Garantiefonds nimmt auch im laufenden Jahr vermehrt Bonitätsprüfungen vor.
Drei Garantiefonds-Teilnehmer mussten ihren Betrieb 2006 wegen Konkurs aufgeben. Die Auszahlungen an Geschädigte – Konsumenten und Reiseveranstalter – betrug etwas über CHF 425000. Rund die Hälfte dieses Betrags konnte durch die von den betroffenen Firmen geleistete Sicherstellung gedeckt werden. Für die restlichen rund CHF 216000 musste der Garantiefonds aufkommen.

Von 44 Gesuchstellern konnten im letzten Jahr deren 38 in den Garantiefonds aufgenommen werden; fünf Anträge wurden abgelehnt und einer zurückgestellt. Demgegenüber stehen 36 Austritte, grösstenteils zurückzuführen auf Aufgabe der Geschäftstätigkeit oder eine Übernahme.

Der Stiftungsrat mit Präsident Kurt Heiniger an der Spitze bleibt unverändert im Amt. Auch bei den Gebühren gibt es in diesem Jahr keine Veränderung. Allerdings hat der Garantiefonds bereits früher sein neues Gebührenmodell ab 1. Januar 2008 bekannt gegeben. Ab dem kommenden Jahr wird für die Bemessung der Gebühren der Reiseveranstalter nicht mehr die Anzahl verkaufter Pauschalreisen, sondern der Jahresumsatz herangezogen.   

CP