Gepäckregeln: Schulung ist notwendig (Ausgabe 2011-17)

Die GDS haben die auf den 1. April geplante Einführung der vollautomatisierten Version der Automated Baggage Rules (ABR) zeitlich verschoben, damit möglichst wenige Probleme entstehen. Bis auf Weiteres wird mit den eigenen, «manuell» geführten Datenbanken weitergearbeitet. Dabei kommt es vor, dass das System unterschiedliche Freigepäckregelungen in den Segmenten angibt. Beispiel: Flug mit Jet Airways von

Die GDS haben die auf den 1. April geplante Einführung der vollautomatisierten Version der Automated Baggage Rules (ABR) zeitlich verschoben, damit möglichst wenige Probleme entstehen. Bis auf Weiteres wird mit den eigenen, «manuell» geführten Datenbanken weitergearbeitet.

Dabei kommt es vor, dass das System unterschiedliche Freigepäckregelungen in den Segmenten angibt. Beispiel: Flug mit Jet Airways von Genf via Brüssel und Delhi nach Leh (Indonesien). Die Strecke Genf–Brüssel ist «operated by Brussels Airlines». Auf den Strecken zwischen Genf, Brüssel und Delhi sind 28kg erlaubt, zwischen Delhi und Leh aber nur 20kg. Was nun gilt, muss der Agent unter Zuhilfenahme der neuen IATA-Resolution 302 und einer «Most Significant Carrier Entscheidungshierarchie» bestimmen.

Wenn alles vollautomatisiert läuft, schafft die neue Regelung Effizienz. Kann man im Fall von unklaren Situationen aber den Reisebüro- oder Check-in-Agenten die Entscheidung zumuten?

Die Check-in-Schalter-angestellten von Swissport wurden für den Fall der Fälle mittels interner News-flashs geschult. Laut Swiss-port-Sprecher Bernd Maresch seien bislang keine Problemfälle aufgetreten: «Das neue System ist transparenter für die Kunden, welche in den meisten Fällen die Freigepäckangaben auf dem Ticket finden, auf die sie sich auch bei Transfers verlassen können. Das war früher nicht der Fall.»

Auch bei der IATA bleibt man gelassen: «Das Most-Significant-Carrier-Prinzip wird sich problemlos durchsetzen», so Sprecher Chris Goater.

JCR