«Jetzt Verträge mit Acquirern genau prüfen» (Ausgabe 2015-30)

Die (Wieder-)Zulassung der Non Discrimination Rule, gegen die man sich bis zuletzt aufgelehnt habe, wird vom Schweizer Reise-Verband bedauert. Denn das heisst, dass ab 1. August der Handel (das Reisebüro) keine Kreditkartengebühren mehr erheben darf. Diese sind in der Reisebranche individuell ausgestattet: In TUI-Filialen z.B. beträgt sie 2% (auf dem Rechnungsbetrag), in den Hotelplan- und

Die (Wieder-)Zulassung der Non Discrimination Rule, gegen die man sich bis zuletzt aufgelehnt habe, wird vom Schweizer Reise-Verband bedauert. Denn das heisst, dass ab 1. August der Handel (das Reisebüro) keine Kreditkartengebühren mehr erheben darf. Diese sind in der Reisebranche individuell ausgestattet: In TUI-Filialen z.B. beträgt sie 2% (auf dem Rechnungsbetrag), in den Hotelplan- und Travelhouse-Filialen 1,5% und in den Kuoni-Filialen pauschal 50 CHF (Dossier bis 5000 CHF, darüber 100 CHF). Nun sollten zwar die Händlerkommissionen sinken, doch die Kosten sind deshalb noch lange nicht gänzlich vom Tisch. «Da ein Reisebüro diese jetzt nicht einfach auf seine Marge nehmen kann, tut es gut daran, seine Verträge mit den Acquirern genau unter die Lupe zu nehmen und allenfalls den Acquirer zu wechseln», empfiehlt SRV-Direktor Walter Kunz.

BE