Noch mehr Verwirrung um WTA-X Travel (Ausgabe 2015-42)

Durch deutsche Sicherungsscheine verschieben sich die Verantwortlichkeiten.

Die Verwirrung im Insolvenzfall WTA-X Travel scheint perfekt. Hiess es bislang, der Schweizer Garantiefonds sei Ansprechpartner für die Kunden der beiden Schweizer Firmen WTA-X und Arg viel Ferien, verweist WTA-X nun für alle Marken an den deutschen Schadensabwickler – die Europäische Reiseversicherung in München. Versichert seien die Leistungen der deutschen Töchter bei der Generali, vertreten durch die Reisegarant. Wie Facebook-Posts zeigen, wissen viele Kunden nicht, welche Papiere sie wohin schicken sollen und ob sie überhaupt reisen können. 

«Es war zu Beginn nicht klar, dass die meisten Kunden einen Sicherungsschein haben», erklärt Stefan Spiess vom Garantiefonds. Anträge von Buchungen mit Sicherungsschein (ein deutsches Instrument) dürfe der Garantiefonds nicht regulieren. Für diese ist Deutschland zuständig. Nur wer bei einem der Schweizer Unternehmen gebucht und das Infoblatt «Reisegarantie» mit TO-Stempel habe, müsse zum Garantiefonds gehen. Offenbar besteht die Gefahr von Doppelspurigkeiten. 

In der finanziellen Verantwortung steht im Fall der Schweizer Gesellschaften nach wie vor der Garantiefonds. Einen Überblick über das Ausmass der Kosten hat dieser weiterhin nicht. Durch den Entscheid, die Reisen so weit wie möglich durchzuführen, werde es noch dauern, bis Bilanz gezogen werden könne, so Spiess. 

SG