Nun steigt der Kunden-Druck (Ausgabe 2015-32)

Das heisse Eisen Kreditkartenentgelt

Die von den Kreditkartenfirmen zur Umsetzung der Non Discrimination Rule (NDR) verpflichteten Acquirer lassen sich Zeit – sie haben den Ärger wohl kommen sehen. Denn juristisch dürfte nur eine Anpassung der Händler-Verträge (resp. AGB) das Surcharging-Verbot sanktionieren – ein Rundschreiben wird kaum reichen. Ausser die Wiederzulassung der NDR als Teil der einvernehmlichen Regelung zwischen der Weko und den Kreditkartenfirmen wird als solche angefochten.

Dies könnte dem Handel eigentlich recht sein, wäre da nicht die ebenfalls per 1. August gesenkte Interchange Fee: Dies müsste sich nun in einer Reduktion der Händlerkommission um mindestens 25% niederschlagen (entspricht der Reduktion der Interchange Fee für die Acquirer). Wer heute noch eine Kommission von über 2% bezahlt, zahlt zu viel, so die einhellige Meinung in der Branche. Es gilt also abzuwägen, wie sich eine reduzierte Kommission zur damit verknüpften Sachlage verhält, dass diese nicht mehr an den Kunden weitergereicht werden darf (Surcharging-Verbot).

Früher oder später wird der Handel diese Rechnung bei Vertragsänderungen wohl eh machen müssen. Da der Anteil der Kreditkartenzahlungen seit der Einführung der Surcharge bei vielen Reisebüros massiv abgenommen hat, steht vielleicht gar ein Kreditkarten-Verzicht im Raum. Andernfalls gilt es die Kommission in die Kalkulation oder bereits bestehende Zuschläge zu inkludieren. Aber auch die anderen Bezahl-Kanäle müssen evaluiert werden: Auch die Rechnungsstellung, bei vielen kleineren Reisebüros die populärste Bezahlweise, ist mit (administrativen) Kosten verbunden. 

Das Zünglein an der Waage dürften aber letztlich die Kundenbedürfnisse sein: Es ist davon auszugehen, dass der Druck von Seiten informierter Konsumenten, die einen Kreditkartenzuschlag nicht mehr akzeptieren, in nächster Zeit steigt.

Beat Eichenberger