PBV hält die Veranstalter auf Trab (Ausgabe 2015-50)

Thomas Cook beispielsweise weist Schweizer Reisebüros an, Euro-Kataloge ab dem 1. Januar nicht mehr an die Kunden herauszugeben

Im vergangenen Sommer beschlossen, tritt sie nun per 1. Januar 2016 definitiv in Kraft: die neue Richtlinie zur Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV). Mit dieser müssen auch Pauschalreiseanbieter mit Konzernsitz im Ausland und Niederlassung bzw. Vertriebsnetz in der Schweiz die Preise in Katalogen in CHF bekannt geben. Eine beigelegte Umrechnungstabelle genügt nicht mehr. Die von TI befragten Reiseveranstalter gehen mit dieser Änderung unterschiedlich um (siehe Seite 2).

Thomas Cook hat die Reisebüros dazu angehalten, die Kataloge nur noch bis zum 31. Dezember an die Kunden auszugeben. Danach dürfen die Kataloge ausschliesslich noch als Belegexemplare im Reisebüro verwendet werden. Grund für diese Weisung ist, dass der Veranstalter alle seine Sommer-Kataloge für 2016 noch mit EUR-Preisen gedruckt hat.

Markus Leutner, Managing Director bei Thomas Cook Schweiz, erklärt dazu: «Die Kataloge wurden 1:1 von Deutschland übernommen, da der technische Aufwand für eine zusätzliche Produktion Zeit und Geld kostet und es so einfacher war.» Zudem sei der Umrechnungskurs zwischen dem Euro und dem Schweizer Franken vielen Schweizern ohnehin geläufig. «Die technischen Änderungen werden aber zur nächsten Produktion abgeschlossen sein», so Leutner. Das bedeutet, dass die Winter-Kataloge für 2016/17 mit CHF-Preisen gedruckt werden.

Trotz der Weisung ist die Handhabung für Reisebüros mit den Thomas-Cook-Katalogen ab dem neuen Jahr noch nicht ganz klar. Laut Leutner werde derzeit an einer Übergangslösung für das weitere Vorgehen gearbeitet, die noch vor Weihnachten kommuniziert werden soll. Darüber, in welche Richtung diese gehen wird, will er sich nicht äussern.

JW